Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltssoftware

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ZAP 16/2019, Virtuelle Kanz... / 1. Elektronische Handakte & elektronischer Rechtsverkehr

Im Zeitalter der Digitalisierung gehört die Rechtsanwaltschaft zu einem der letzten Berufsstände, die noch eine so antiquierte Technik wie Faxgeräte einsetzen. Wirft man allerdings einmal einen Blick auf die Pannen, die es bei der Einführung bzw. beim Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, des allseits beliebten beA, gab und noch immer gibt, kann man diejeni...mehr

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ZAP 3/2024, beA-Report: Rec... / 1. Falsche Bezeichnung des Empfangsgerichts

(BGH, Beschl. v. 10.10.2023 – VIII ZB 60/22) • Zu den an einen Rechtsanwalt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), wenn der Rechtsanwalt die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes über das beA selbst ausführt. Ein Rechtsanwalt hat sicherzustellen, dass ein fristgebunde...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / VI. Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs

Ein erster sichtbarer Vorteil des elektronischen Rechtsverkehrs aus der Sicht der Anwaltschaft wird der schnelle und sichere Datenaustausch sein. Denn der Absender erhält bei diesem Weg der Kommunikation über das beA sofort eine Eingangsbestätigung des Gerichts und nicht nur – wie beim Fax – eine wenig beweiskräftige Sendebestätigung seines Faxgerätes. Über diese Eingangsbest...mehr

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ZAP 19/2021, Sichere Datenü... / 4. Vertragliche Grundlagen

Je nachdem, welche der drei genannten Konstellationen vorliegt, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Vergleichsweise simpel gestaltet sich die Sachlage, in der zwei separat Verantwortliche aufeinandertreffen. Dabei handelt es sich oftmals um eher zufällige Konstellationen, wie im Beispiel mit dem Briefversand per Post. Bei einer solchen getrennten Verantwo...mehr