Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Gewerblicher Grundstückshandel / 4 Weitere Voraussetzungen zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels

Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Das Merkmal der Selbstständigkeit ist immer dann erfüllt, wenn die Grundstücksveräußerung auf eigene Gefahr und auf eigene Rechnung ausgeführt wird. Das Merkmal dient der Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von einer Tätigkeit als Angestellter und hat daher für die Frage, ob ein gewerbli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Muster: Abrechnung

a) Muster: Einfache Abrechnung (einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert) Rz. 80 Beispiel: Unfallschadenregulierung mit Besprechung, Wert: 3.000 EUR. Rechnung Herrn (...) (Name, Adresse) In Sachen (...) ./. (...) Rechnungsdatum: (...)[58] Rechnungsnummer: (...)[59] Steuernummer: (...)[60] Leistungszeitraum: (...)[61] Gegenstandswert: 3.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechte des Mandanten bei unterbliebener Abrechnung

a) Anspruch auf Abrechnung Rz. 97 Mit Eintritt der Fälligkeit entsteht für den Auftraggeber ein vertraglicher Anspruch auf Abrechnung unter Berücksichtigung der Vorschüsse. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers geht das Recht, den Anspruch auf Abrechnung geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.[66] Rz. 98 Kommt der Anwalt seiner V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abrechnung bei Wertgebühren

a) Überblick Rz. 62 Probleme bei der Anrechnung können sich hier vor allem dann ergeben, wenn unterschiedliche Gegenstände zugrunde liegen. Weitere Probleme ergeben sich bei Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Gesamtwert und umgekehrt. Geklärt ist dagegen zwischenzeitlich die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Im Einzelnen gilt Folgendes, w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anspruch auf Abrechnung

Rz. 97 Mit Eintritt der Fälligkeit entsteht für den Auftraggeber ein vertraglicher Anspruch auf Abrechnung unter Berücksichtigung der Vorschüsse. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers geht das Recht, den Anspruch auf Abrechnung geltend zu machen, auf den Insolvenzverwalter über.[66] Rz. 98 Kommt der Anwalt seiner Verpflichtung zur unverzügl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Form der Abrechnung

1. Zeitpunkt der Abrechnung Rz. 13 Die Berechnung muss nach Fälligkeit erteilt werden. Eine vor Fälligkeit erteilte "Rechnung" ist der Sache nach ein Vorschuss, so dass darauf keine Klage gestützt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn sich der Anwalt im Prozess darauf beruft, die streitgegenständliche Rechnung sei als Endabrechnung i.S.d. § 10 zu verstehen.[8] 2. Schriftform...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Die Abrechnung mit dem Auftraggeber

I. Selbstständigkeit der Gebühren Rz. 46 Mit Abs. 1 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gebühren, die aufeinander anzurechnen sind, zunächst einmal völlig unabhängig voneinander selbstständig entstehen, und zwar in voller Höhe. Rz. 47 Ist zunächst eine Gebühr entstanden und entsteht später eine weitere Gebühr, auf die die erste Gebühr anzurechnen ist, dann führt dies also e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fehlen einer ordnungsgemäßen Abrechnung

1. Allgemeines Rz. 90 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10, ist die Vergütung nicht einforderbar. Dies wiederum bedeutet Folgendes: 2. Keine Zahlungspflicht Rz. 91 Der Mandant braucht trotz Aufforderung die Vergütung nicht zu bezahlen. Der Auftraggeber kann sich passiv verhalten und braucht nichts zu veranlassen. Er kann insbesondere nicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Pauschale Abrechnung (VV 7002)

1. Voraussetzungen Rz. 20 Nach VV 7002 kann der Anwalt an Stelle der konkreten Abrechnung auch eine Pauschale wählen. Voraussetzung für die pauschale Berechnung ist, dass tatsächlich Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind. Die Höhe ist dabei unerheblich, da pauschal abgerechnet wird; es muss lediglich bei Ausführung des Auftrags mindestens e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Muster: Einfache Abrechnung (einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert)

Rz. 80 Beispiel: Unfallschadenregulierung mit Besprechung, Wert: 3.000 EUR. Rechnung Herrn (...) (Name, Adresse) In Sachen (...) ./. (...) Rechnungsdatum: (...)[58] Rechnungsnummer: (...)[59] Steuernummer: (...)[60] Leistungszeitraum: (...)[61] Gegenstandswert: 3.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Abrechnung

Rz. 56 Die Abrechnung des vereinbarten Erfolgshonorars hat grundsätzlich in Form einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf Vergütungsvereinbarungen Anwendung,[54] es sei denn, aus der Vereinbarung selbst ergibt sich etwas anderes. Die Reichweite der Anwendbarkeit des § 10 hängt davon ab, inwieweit sich die vereinbarte Vergütung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Probleme bei Abrechnung nach einer unwirksamen oder unverbindlichen Vereinbarung

Rz. 72 Probleme ergeben sich bei einer Vergütungsvereinbarung, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die vereinbarte Vergütung nicht voll wirksam vereinbart worden ist. Hier ist zu differenzieren. aa) Die Vergütungsvereinbarung ist unwirksam Rz. 73 Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, also nicht nur eine Naturalobligation – wie bei den Verstößen gegen §§ 3a und 4a –...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zeitpunkt der Abrechnung

Rz. 13 Die Berechnung muss nach Fälligkeit erteilt werden. Eine vor Fälligkeit erteilte "Rechnung" ist der Sache nach ein Vorschuss, so dass darauf keine Klage gestützt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn sich der Anwalt im Prozess darauf beruft, die streitgegenständliche Rechnung sei als Endabrechnung i.S.d. § 10 zu verstehen.[8]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Abrechnung

Rz. 142 Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung hat grundsätzlich in Gestalt einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf Vergütungsvereinbarungen Anwendung,[233] es sei denn, aus der Vereinbarung selbst ergibt sich etwas anderes. Die Berechnung nach § 10 hat sich freilich nach der inhaltlichen Gestaltung der Vereinbarung, nament...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Abrechnung

Rz. 93 Beauftragt der Anwalt Personen, die in den Anwendungsbereich des § 5 fallen, so braucht er dies in seiner Abrechnung nicht gesondert auszuweisen, insbesondere ist es nicht zwingende Voraussetzung des § 10 Abs. 2, die Hilfsnorm des § 5 zu zitieren. Zur Überprüfbarkeit der Abrechnung empfiehlt es sich allerdings, auch § 5 anzugeben. Rz. 94 Beauftragt der Anwalt dagegen H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Verzicht auf ordnungsgemäße Abrechnung

Rz. 89 Der Auftraggeber kann auf eine ordnungsgemäße Berechnung nach § 10 verzichten. Die Beweislast hierfür liegt beim Anwalt.[76] Ein solcher Verzicht liegt jedoch noch nicht schon dann vor, wenn der Mandant ohne Erhalt einer Rechnung zahlt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall nur darauf, die Zahlung von der Mitteilung der Berechnung abhängig zu machen.[77] Gleichwo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kosten der Abrechnung

Rz. 88 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. VV Vorb. 7 Abs. 1. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach VV 7000,[74] noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach VV 7001 oder gar d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abrechnung

Rz. 109 Die Abrechnung der Vergütung hat nach den Voraussetzungen des § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf die übliche Vergütung nach Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 612, 632 BGB Anwendung (siehe § 10 Rdn 5 ff.). In der Gebührenabrechnung muss zum einen eine kurze Bezeichnung des Tatbestandes – Beratungen – angegeben werden. Da eine Nummer des Vergütungsverzeichnisses ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Anspruch auf Abrechnung

Rz. 109 Dass dem Auftraggeber aus dem Anwaltsvertrag ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung zusteht, ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Anwaltsvertrag selbst (§§ 675, 666 BGB).[99] Das RVG gibt hierzu keine eigene Anspruchsgrundlage, sondern setzt diese als bestehend voraus. In Abs. 3 ist nur geregelt, wie lange der Auftraggeber seinen Anspruch auf Abrechnung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Abrechnung und Rückforderung

1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung der Mehrfachvertretung im Kostenfestsetzungsverfahren

1. Vertragliche Voraussetzungen schaffen Rz. 120 Entscheidet sich der Anwalt für die Interessenvertretung von mehreren Personen, sollte er mit jeder einen eigenen Geschäftsbesorgungsvertrag schließen. Zum einen schuldet der Vertretene für die zu seinen Gunsten erbrachten anwaltlichen Leistungen grundsätzlich nur als Auftraggeber eine Vergütung, zum anderen haftet der Anwalt n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Fälligkeit und Form der Abrechnung

Rz. 53 Fällig werden die Reisekosten erst zusammen mit der übrigen Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1. Zuvor kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Rz. 54 Für die Abrechnung der Reisekosten ist § 10 zu beachten. Auch dieser Teil der Vergütung (§ 1 Abs. 1), kann nur aufgrund einer formell or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Muster: Umfangreiche Abrechnung (mehrere Angelegenheiten, wechselnder Gegenstandswert)

Rz. 81 Beispiel: Es war ein Mahnverfahren über 10.000 EUR vorangegangen, das bereits abgerechnet ist. Nach Widerspruch wird das streitige Verfahren nur noch wegen eines Betrages in Höhe von 6.000 EUR durchgeführt. Dort ergeht vor dem LG ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren. Es wird Einspruch in Höhe von 4.000 EUR eingelegt. Anschließend einigen sich die Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Konkrete Abrechnung (VV 7001)

Rz. 15 Wird die konkrete Abrechnung nach VV 7001 gewählt, so können alle erstattungsfähigen Entgelte abgerechnet werden, soweit sie bei Durchführung des Mandats entstanden sind und der Anwalt ihre Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Abgerechnet werden dürfen nur die konkreten tatsächlich angefallenen Kosten, also die konkreten Portokosten und die ...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / C. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 16 Wird die gesamte Angelegenheit nach allgemeiner Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschale Abrechnung

Rz. 64 Rechnet der Anwalt pauschal (VV 7002) ab, soll die Postentgeltpauschale ohne Nachprüfungsmöglichkeit zu berücksichtigen sein; einer Versicherung des Anwalts nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO bedürfe es nicht.[86] Dies ist jedoch nicht ganz zutreffend. Erforderlich ist auch in diesem Fall die Versicherung, dass überhaupt ein Entgelt angefallen ist.[87] Anderenfalls wäre nämli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren

Rz. 65 Ist nach den vorstehenden Ausführungen Umsatzsteuer angefallen, so hat der Anwalt diese nach VV 7008 dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Rz. 66 Dies gilt auch dann, wenn der Anwalt Kleinunternehmer ist und er sich nach § 19 Abs. 2 UStG dazu entschlossen hat, zur Umsatzsteuer zu optieren. Auch dann hat er die Umsatzsteuer dem Auftraggeber gemäß VV 7008 in Rechnung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Konkrete Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.)

Rz. 17 Sofern der Anwalt im Einzelfall eine Schlussversicherung als ergänzende Versicherung über das bereits allgemein versicherte Risiko von 30 Mio. EUR abschließt, dürfte die Berechnung keine Probleme bereiten (Anm. zu VV 7007, 1. Alt.). Die anfallende Prämie ist in voller Höhe umlagefähig. Beispiel: Der Anwalt erhält ein Mandat über 50 Mio. EUR. Er ist bis 30 Mio. EUR ver...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / F. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten mit Anrechnung

Rz. 22 Problematisch sind Anrechnungsfälle. Die Problematik liegt hier darin, dass hinsichtlich der verschiedenen Angelegenheiten unterschiedliche Steuersätze gelten können. Das Ergebnis der Abrechnung hängt dann davon ab, wo die Anrechnung berücksichtigt wird. Dies ist m.E. aber letztlich keine steuerrechtliche Frage, sondern eine vergütungsrechtliche Frage, deren Lösung im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnismäßige Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.)

Rz. 18 Ist eine konkrete Abrechnung nicht möglich, so ist verhältnismäßig abzurechnen (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.). Es muss der Mehrbetrag ermittelt werden zwischen der Versicherungsprämie für Schäden bis 30 Mio. EUR und der Versicherungsprämie für Schäden in Höhe des versicherten Höchstbetrages. Dabei ist zu unterscheiden ob eine Grund- oder Anschlussversicherung abgeschlosse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abschließende Abrechnung der Vorschüsse

Rz. 21 Die Festsetzung eines Vorschusses nach § 55 steht ohne weiteres unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt wird (vgl. §§ 675 Abs. 1, 666 BGB).[32] Das folgt bereits aus dem Begriff des Vorschusses (siehe § 58 Rdn 14). Bei der Geltendmachung eines Vorschusses gegen die Staatskasse gem. § 47 oder auch gem. § 51 Abs. 1 S. 5 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Abrechnung der Umsatzsteuer

Rz. 81 Wie jeder andere Unternehmer muss der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer in seiner Rechnung gesondert ausweisen. Dem Mandanten steht unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und eine nach § 14 UStG ordnungsgemäße Rechnung benötigt, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.[48] Zu den Anforderungen an eine umsatzsteuerrec...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / D. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 19 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Pflicht zur Abrechnung und Auszahlung nicht verbrauchter Vorschüsse

Rz. 91 Mit Eintritt der Fälligkeit sind Vorschüsse unverzüglich abzurechnen (§ 23 BORA).[59] Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Abrechnung nach § 10, in der gem. § 10 Abs. 2 die gezahlten Vorschüsse auszuweisen sind. Das gilt auch bei einer vereinbarten Vergütung. Nicht verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich zurückzuzahlen.[60] Rz. 92 War der Rechtsanwalt in mehreren Ange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Abrechnung nach Zeitaufwand

Rz. 239 Der Pfleger erhält sowohl bei mittellosen als auch bei vermögenden Pfleglingen keine nach pauschalen Stundenansätzen bemessene Vergütung wie der Betreuer (§ 5 VBVG), sondern rechnet seine Vergütung nach den konkret aufgewandten und erforderlichen Stunden ab (§§ 1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 3 BGB, § 3 VBVG).[439] Erforderlich ist eine minutengenaue detaillierte Darstel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung einer vereinbarten Vergütung

Rz. 74 Ist eine Vergütung vereinbart (§§ 3a ff.), so gilt VV 7008 nicht ohne weiteres. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten sein soll, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt oder ob Umsatzsteuer hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist die Umsatzsteuer i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung des bestellten oder beigeordneten Anwalts

Rz. 67 Ist der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er aus der Staatskasse zuzüglich zu seiner Vergütung auch die darauf anfallende Umsatzsteuer, die sich allerdings nicht aus den gesetzlichen Gebühren berechnet, sondern aus der Vergütung, die die Staatskasse tatsächlich zu zahlen hat. Dies gilt auch für die Pauschvergütung nach § 51. Die Pauschvergütung w...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Abrechnung

Rz. 149 Hat der Anwalt noch keinen Klageauftrag, so löst das Abschlussschreiben eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 aus.[52] In aller Regel ist ein Abschlussschreiben mit einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach VV 2300 zu vergüten.[53] Eine 0,3-Gebühr nach VV 2302 scheidet grundsätzlich aus.[54] Diese Gebühr ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf ein nachfo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Konkrete Abrechnung

Rz. 60 Rechnet der Anwalt konkret (VV 7001) ab, so muss die Partei nachweisen, dass die zur Festsetzung angemeldeten Entgelte entstanden sind und notwendig waren. Rz. 61 Als Nachweis, dass die Auslagen entstanden sind, genügt anstelle der Glaubhaftmachung die Versicherung des Anwalts (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Zu beachten ist aber, dass die Versicherung von demjenigen Anwalt ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abrechnung nach anderweitigen Vergütungsordnungen

Rz. 76 Die Regelung des VV 7008 gilt nur dann, wenn die Tätigkeit des Anwalts nach dem RVG zu vergüten ist. Ist dies nicht der Fall, also insbesondere im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2, gilt nicht VV 7008. Die Frage, ob der Anwalt zusätzlich zur jeweiligen Vergütung Umsatzsteuer berechnen darf, richtet sich nach den jeweiligen Vergütungsvorschriften. Rz. 77 So sieht § 7 Ins...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / E. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten ohne Anrechnung

Rz. 21 Zu berücksichtigen ist, dass nach dem RVG jede Angelegenheit gesondert fällig wird. Folglich ist auch für jede Angelegenheit der Steuersatz gesondert zu prüfen. Daher kann es vorkommen, dass im Laufe des Mandats der Steuersatz wechselt, wenn das Mandat mehrere Angelegenheiten umfasst. Beispiel: Der Anwalt ist in einer Zivilsache tätig. Das Landgericht hatte im Mai 202...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe und Abrechnung

Rz. 9 Die Gebühr entsteht nach VV 3338 mit einem Gebührensatz von 0,8. Eine ermäßigte Verfahrensgebühr für den Fall einer vorzeitigen Auftragsbeendigung o.Ä. ist nicht vorgesehen. Rz. 10 Beispiel: Rechtsanwalt R vertritt seinen Auftraggeber A wegen eines Schadensersatzanspruchs über 20.000 EUR. Zu einem vor dem OLG laufenden Musterverfahren meldet Rechtsanwalt R den Anspruch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Abrechnung nach Wertgebühren

Rz. 7 VV 2100 gilt nur dann, wenn im Rechtsmittelverfahren nach Wertgebühren abzurechnen ist, also wenn sich die Gebühren im Rechtsmittelverfahren gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 nach dem Gegenstandswert richten. VV 2100 gilt also nur für:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abrechnung anwaltsspezifischer Dienste nach dem RVG (§ 1835 Abs. 3 BGB)

Rz. 164 Erbringt jedoch ein Anwalt im Zusammenhang mit einer in Abs. 2 genannten oder dort zwar nicht ausdrücklich genannten, aber ähnlichen Tätigkeit – die Aufzählung in Abs. 2 S. 2 ist nicht abschließend – typische anwaltliche Dienstleistungen, etwa die Prozessführung in einem Zivilverfahren, kann er selbige auch nach dem RVG abrechnen. Denn Abs. 2 S. 3 stellt ausdrücklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 215 Ist die Staatskasse nicht voll einstandspflichtig und hat der Anwalt mehrere echte (Anm. Abs. 1 zu VV 1008) oder unechte (§ 22 Abs. 1) Streitgenossen vertreten, denen sämtlich PKH ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist, ergeben sich Besonderheiten gegenüber einer Abrechnung bei nur einem Mandanten mit ratenfreier PKH lediglich für den Fall, dass die Streitgenoss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift des § 10 gilt nur dann, wenn der Anwalt eine nach dem RVG berechnete Vergütung einfordert. Sie gilt also nicht, wenn der Anwalt in anderer Funktion tätig geworden ist, z.B. in den Fällen des § 1 Abs. 2. Da die Mediation jetzt anwaltliche Tätigkeit ist, gilt § 10 auch für sie. Das Gleiche gilt für eine Beratungs- und Gutachtentätigkeit, die gemäß § 34 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Durchsetzung

Rz. 100 Ein weiteres Problem tritt bei der Frage auf, wie der Auftraggeber vorzugehen hat, wenn die geschuldete Abrechnung unterblieben ist. Auch dann steht ihm nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorschüsse zu, soweit der Vorschuss nicht verbraucht ist. Soweit der Vorschuss durch angefallene Gebühren und Auslagen verbraucht ist, besteht kein Rückforderungsanspruch, weder a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verjährung

Rz. 104 Für den Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Rz. 105 Nach OLG Düsseldorf[69] soll die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs mit Ablauf des Kalenderjahres beginnen, in dem die Vergütung des Anwalts fällig geworden ist. Auf die Erteilung einer Abrechnung durch den Anwalt nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Schiedsverfahren, Verfahren über Zulassung der Vollziehung (Nr. 6)

Rz. 28 Gesonderte Angelegenheiten sind nach Nr. 6 Rz. 29 Im schiedsrichterlichen Verfahren...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 139 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr