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Checkliste aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.08.2025 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung Diese Checkliste unterstützt bei der Überprüfung der Prüfungsanordnung und zeigt Schritt für Schritt, welche Punkte beachtet werden müssen. Checkliste Checkliste Musterdokument öffnenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   14.03.2023 4 Wochen testen

Rz. 77 Die Bedeutung der Prüfungsanordnung liegt insbesondere darin,[1] dass die Prüfungsanordnung den rechtlichen und tatsächlichen Rahmen der anstehenden Außenprüfung vorgibt, Prüfungsmaßnahmen nur in dem durch die Anordnung genau festgelegten zeitlichen und sachlichen Umfang durchzuführen sind, mit der Anordnung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   10.01.2025 4 Wochen testen

In sachlicher Hinsicht erstreckt sich die Wirkung der Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung (§ 171 Abs. 4 AO) grundsätzlich nur auf die in der Prüfungsanordnung bestimmten Prüfungsgegenstände. Deshalb muss die Prüfungsanordnung den Gegenstand der Prüfung klar und eindeutig bezeichnen. Wird in der Prüfungsanordnung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   14.03.2023 4 Wochen testen

Rz. 53 Die Vorschrift des § 196 AO bestimmt lediglich, dass der Umfang der Außenprüfung in einer schriftlich oder elektronisch zu erteilenden Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung festzulegen ist. In § 5 BpO werden noch weitere Inhalte bestimmt. Nach § 5 Abs. 2 BpO hat die Prüfungsanordnung u. a. die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 4 Der Wortlaut des § 196 AO bringt die Bedeutung der Prüfungsanordnung nur unvollständig zum Ausdruck. Mit der Prüfungsanordnung bestimmt die Finanzbehörde nicht nur den Umfang der Außenprüfung, sondern sie konkretisiert damit die im Gesetz in abstrakt-genereller Form umschriebene Pflicht zur Duldung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 10 Die Wirkungen der Prüfungsanordnung entfallen mit dem Abschluss der Prüfung. Die Prüfungsanordnung erledigt sich dadurch i. S. d. § 124 Abs. 2 AO "auf andere Weise".[1] Die Erledigung der Prüfungsanordnung hat zur Folge, dass der durch die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung eingetretene Ausschluss der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 8 Der notwendige Inhalt der Prüfungsanordnung ergibt sich aus der Funktion der Prüfungsanordnung als Rechtsgrundlage der Außenprüfung. Die Prüfungsanordnung hat daher die Rechtsgrundlagen der Außenprüfung, die zu prüfenden Steuerarten, Steuervergütungen, Prämien, Zulagen, ggf. zu prüfende bestimmte Sachverhalte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 5 Nach § 196 AO bestimmt die Finanzbehörde den Umfang der Außenprüfung in "einer" Prüfungsanordnung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Außenprüfung – wie in § 194 Abs. 1 S. 2 AO vorgesehen und in der Praxis üblich ist – mehrere Besteuerungsarten und/oder Besteuerungszeiträume umfasst. Ungeachtet der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.01.2026 4 Wochen testen

Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Betriebsprüfungsordnung.[2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer ...mehr

Checkliste aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.08.2025 4 Wochen testen
Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 9 Die Prüfungsanordnung bestimmt den persönlichen, sachlichen und zeitlichen Umfang der Außenprüfung. Nur innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen können die Rechtswirkungen eintreten, die das Gesetz an die Anordnung und Durchführung einer Außenprüfung knüpft. Die Prüfungsanordnung bildet sowohl im Hinblick auf das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 47 Die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung als solcher steht der Auswertung der im Rahmen der Außenprüfung getroffenen Feststellungen durch Erlass, Änderung oder Aufhebung von Steuer- und Feststellungsbescheiden nicht entgegen. Die Prüfungsanordnung bildet die Grundlage der Außenprüfung nicht nur in dem Sinne, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   20.08.2024 4 Wochen testen

§ 197 Abs. 5 AO n.F. stellt ebenfalls ein beachtliches Novum zum Zweck der Beschleunigung von Außenprüfungen dar. Danach sollen Prüfungsanordnungen, die Steuerbescheide auf Grund von ESt-, GewSt-, KSt-Erklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung betreffen, die von einem Steuerberater eingereicht wurden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 7 Aus ihrer Eigenschaft als Rechtsgrundlage der Außenprüfung ( s. Rz. 4) ergibt sich, dass der Erlass der Prüfungsanordnung der tatsächlichen Durchführung der Außenprüfung vorauszugehen hat.[1] Im Einklang damit schreibt § 197 Abs. 1 S. 1 AO vor, dass die Prüfungsanordnung dem Stpfl., bei dem die Prüfung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 17 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BpO ordnet die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde die Außenprüfung an. Dies trifft allerdings nur für den Fall zu, dass die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde zugleich nach § 195 S. 1 AO für die Durchführung der Außenprüfung zuständig ist.[1] Viele Bundesländer haben ...mehr