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Relevanz Datum
Kommentar aus SGB Office Professional    08.03.2026 4 Wochen testen

Rz. 108 Eltern i. S. d. Umgangsrechts sind ausschließlich die Eltern im Rechtssinne (§§ 1591, 1592, 1754 BGB), die die Verantwortung für das Kind tragen (§ 1626 Abs. 1 BGB). Weder den leiblichen Eltern nach der Adoption (vgl. § 1755 Abs. 1 Satz 1 BGB) noch dem biologischen Vater stehen Elternrechte zu (BVerfG, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

Die Grundsatzentscheidung des BGH zum sogenannten paritätischen Wechselmodell vom 1.2.2017[1], wonach dessen Anordnung als Umgangsregelung und auch bei diesbezüglich am Eltern des Seins ergehen könne, hat zur Frage geführt, ob die Einordnung des Wechselmodells eine Frage des Sorgerechts oder des Umgangsrechts ist. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2016 4 Wochen testen

Das Verhältnis von Umgang und elterlicher Sorge ist ambivalent. Einerseits obliegt es den Inhabern der Personensorge, den Umgang des Kindes näher zu bestimmen (§ 1632 Abs. 2 BGB).[20] Andererseits hebt das Gesetz[21] als vom Sorgeberechtigten zu beachtenden Grundsatz hervor, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2015 4 Wochen testen

Auch der Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind wie auch die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen.[5] Zwar kommen die strengen Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 GG bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.07.2023 4 Wochen testen

Rz. 492 Wird im Scheidungsverbundverfahren eine dort nicht anhängige Kindschaftssache mit verglichen, richtet sich der Mehrwert des Vergleichs nicht nach § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG (20 % des Wertes nach § 43 FamGKG), sondern nach § 45 FamGKG (4.000,00 EUR).[468] In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall ging es um die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    08.03.2026 4 Wochen testen

Rz. 128 § 1685 Abs. 2 BGB ist durch Gesetz v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 598) neu gefasst worden. Anlass war die Entscheidung des BVerfG v. 9.4.2003 (1 BvR 1493/96 und 1724/01). Das BVerfG stellte fest, dass § 1685 BGB insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar war, als er in den Kreis der Umgangsberechtigten den rein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 5 Leben die Eltern nicht zusammen, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. § 1626 Abs. 3 BGB legt fest, dass der Umgang mit beiden Elternteilen zum Wohle des Kindes gehört. § 1684 Abs. 1 BGB definiert dies als eigenes Recht des Kindes. Zur Umgangspflicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2011 4 Wochen testen

Ist die Kindesmutter psychisch nicht in der Lage, den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu ermöglichen und ihre Wohlverhaltens- und Loyalitätspflicht zu erfüllen, so kann es geboten sein, ihr hinsichtlich des Umgangs des Vaters mit dem Kind das Sorgerecht zu entziehen und diesen Teilbereich der elterlichen Sorge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernstliches Interesse an dem Kind gezeigt hat, gem. § 1686a Abs. 1 BGB ein Recht auf Umgang, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Nach § 1685 Abs. 2 BGB sind neben den Verwandten des Kindes auch andere enge Bezugspersonen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2015 4 Wochen testen

Die in Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen getrennt lebenden Eltern anzuwendenden Grundsätze gelten entsprechend für Streitigkeiten, die das Umgangsrecht des getrennt lebenden Elternteils betreffen.[12] Das Bundesverfassungsgericht verneint eine Betroffenheit des Art. 6 Abs. 3 GG auch durch bestimmte gesetzliche oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Der gem. § 1684 Abs. 1 BGB i.d.R. zu gewährende persönliche Umgang soll dem von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Elternteil die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

(OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.10.2015 – 10 UF 57/13) • Nach dem BGB kann das Familiengericht das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erzwingung des Umgangs gegen den erklärten Willen eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 60 Der sorgeberechtigte Elternteil muss nicht nur den Umgang ermöglichen und das Kind zu den Umgangsterminen bereithalten, sondern muss auch das Kind zum Umgang motivieren. Der betreuende Elternteil hat im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB die Kontakte zu dem anderen Elternteil positiv zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   30.10.2020 4 Wochen testen

Rz. 66 Im Rahmen der Scheidung muss eine Entscheidung hinsichtlich des Sorge- und des Umgangsrechts für die ehelichen Kinder getroffen werden. Dies können die Parteien vertraglich autonom vereinbaren, wobei der Vertrag vom Sozialausschuss der Gemeinde bestätigt oder in einem gerichtlichen Prozess geklärt werden muss. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Die Häufigkeit und Dauer der Umgangskontakte steht hinter denen aus § 1684 BGB zurück und soll "in verhältnismäßig engen Grenzen" gehalten werden (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2303; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1685 BGB Rn 5). Bei Konkurrenz zwischen dem Umgangsrecht eines Elternteils nach § 1684 BGB und dem ...mehr