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Relevanz Datum
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   09.03.2023 4 Wochen testen

Gläubiger, Inkassounternehmen Häufig wenden sich Gläubiger und Inkassofirmen mit sogenannten Arbeitgeberanfragen an den Arbeitgeber, um zu überprüfen, ob Lohn- und Gehaltspfändungen aussichtsreich sein könnten. Generell ist dies nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer in die Weitergabe einwilligt, der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

Nicht pfändbar sind die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden Meinung stellt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage keinen Arbeitslohn dar und unterliegt damit auch nicht dem Pfändungsschutz.[2] Allerdings ist die Arbeitnehmersparzulage wegen des gesetzlichen Verbots der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

1 Pfändbares Arbeitseinkommen Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist,[1] ist nur in beschränktem Umfang nach Maßgabe der §§ 850 – 850i ZPO pfändbar. Sinn und Zweck der Regelungen sind der Schutz eines Existenzminimums für den Arbeitnehmer und seine Familie und die Vermeidung staatlicher Fürsorgeleistungen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 1212 Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen. Ein solcher Anspruch folgt weder aus den Vorschriften der ZPO (etwa §§ 788 Abs. 1 ZPO, 840 Abs. 1 ZPO), noch aus den Bestimmungen des BGB (etwa ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.12.2025 4 Wochen testen

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   21.04.2026 4 Wochen testen

Der Unterschied zwischen Abschlagszahlungen und Arbeitgeberdarlehen ist für die Lohn- und Gehaltspfändung bedeutsam. Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1] Denn mit der Abschlagszahlung ist der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

Von einem formularmäßig erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach §§ 9, 10 KSchG erfasst, die in Höhe bis zu 18 Monatsverdiensten vom Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess festgesetzt werden kann[1] oder sonstige Abfindungen.[2] Sie ist Arbeitseinkommen nach § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

Die Pfändung der in § 850b ZPO aufgeführten bedingt pfändbaren Bezüge ist nur zulässig, wenn die vorrangig zu betreibende Vollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners erfolglos war und das Vollstreckungsgericht die Pfändung auf Antrag des Gläubigers ausdrücklich zugelassen hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

Nicht abgerechnete Lohnabschlagszahlungen und Lohnvorschüsse werden bei nachfolgendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss grundsätzlich auf den pfändungsfreien Betrag angerechnet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

Ist der Lohn bereits auf ein Bankkonto überwiesen und pfändet der Gläubiger die Forderung des Arbeitnehmers gegen seine Bank, so ist die Pfändung nur unwirksam, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) i. S. d. §§ 899 ff. ZPO handelt und nur soweit nach dieser Vorschrift ein eventuelles Guthaben unpfändbar ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Die neue Auflage enthält in bewährt übersichtlicher Form eine Vielzahl der denkbaren Möglichkeiten der Vollstreckung in Forderungsrechte des Schuldners. Zunächst erörtert der Autor detailliert das allgemeine Verfahren bei der Forderungspfändung. Es werden hilfreiche Hinweise und Erläuterungen zur Zuständigkeit des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

Auch wenn der Arbeitnehmer den Arbeitslohn an einen Dritten abgetreten hat oder der Arbeitslohn gepfändet wurde, hat er vom gezahlten steuerpflichtigen Bruttolohn die Lohnsteuer nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zu erheben.[1] Die Pfändungsschutzvorschriften[2] sind für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.05.2015 4 Wochen testen

Richtige Behandlung von Lohnnachzahlungen Gerade im Zusammenhang mit der streitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es immer wieder zu Nachzahlungen für frühere Abrechnungsperioden. Es stellt sich dann die Frage, wie dies im Rahmen einer Lohn- und Gehaltspfändung nach § 850c ZPO und – analog – dann auch bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.11.2025 4 Wochen testen

Naturallohn (Sachbezüge) unterliegt nicht dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff. ZPO, ist aber meist nicht pfändbar, weil die Leistung (z. B. Kost und Wohnung) nicht ohne Änderung des Inhalts an einen anderen als den Arbeitnehmer erfolgen kann, deshalb nicht übertragbar und folglich nicht pfändbar ist.[1] Jedoch ist der ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.01.1978 4 Wochen testen

Leitsatz (amtlich) Auf vertraglicher Grundlage gewährte Renten wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sind nach § 850 Abs. 1 Nr. 1 unpfändbar. Normenkette ZPO § 850b Tenor Auf die Rechtsmittel der Beklagten zu 2 werden die Urteile des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. Mai 1976 und der ...mehr