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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.07.2022 4 Wochen testen

Rz. 260 Der Antrag lautet wie folgt: Muster 2.26: Anfechtung der Vaterschaft Muster 2.26: Anfechtung der Vaterschaft Es wird festgestellt, dass der Antragsteller nicht der Vater des Kindes K. _________________________, geb. am _________________________ ist. Rz. 261 Im Rubrum sind die Beteiligten festzustellen. Das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.10.2025 4 Wochen testen

Rz. 7 Vater eines Kindes ist der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, § 1592 Nr. 1 BGB. Stirbt der Vater vor der Geburt des Kindes und wird das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren, so gilt dieser ebenfalls als Vater (§ 1593 BGB). Die Vaterschaft bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.01.2018 4 Wochen testen

Gemäß § 1592 Abs. 1 BGB ist Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Für den Fall, dass dieser vor der Geburt des Kindes verstorben ist, legt § 1593 BGB fest, dass im Regelfall auch eine Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns die Abstammung von diesem begründet. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.01.2018 4 Wochen testen

Die Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung ist gem. § 1600d Abs. 1 BGB nur möglich, wenn keine Vaterschaft kraft Ehe oder kraft Anerkennung besteht. Ggf. müssen also die vaterschaftsbegründenden Wirkungen der Geburt bei Bestehen der Ehe oder der Anerkennung erst durch Anfechtung beseitigt werden. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    20.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen die Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, die in der Vorschrift gesetzlich definiert werden, beurkundet werden. Dazu gehören die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 3 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 248 setzt nicht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden iSv § 49 voraus; gem § 248 I ist aber die Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB oder eines Feststellungsgegenantrags auf Bestehen der Vaterschaft ...mehr

Prozessmuster aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2023 4 Wochen testen

Muster eines Antrages des Kindes auf Feststellung der Vaterschaft mit Antrag auf Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt in Höhe des jeweiligen Mindestunterhalts. Nach § 237 FamFG kann in einem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft auch gleichzeitig ein Unterhaltsantrag gestellt werden, wobei der Unterhaltsantrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.07.2023 4 Wochen testen

Rz. 39 § 183 FamFG: erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung → Gerichtskostentragung der Beteiligten mit Ausnahme des Kindes zu gleichen Teilen; außergerichtliche Kosten tragen die Beteiligten selbst. Es kann sich kostenmäßig vor allem im Hinblick auf notwenige Sachverständigenkosten rächen, wenn vorgerichtlich nicht alle ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.10.2025 4 Wochen testen

Rz. 8 Für nichteheliche Kinder erfolgt die Vater-Kind-Zuordnung durch Anerkennung gem. § 1592 Nr. 2 BGB. Nähere Voraussetzungen enthalten die §§ 1594–1598 BGB. Die Anerkennung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, dessen Wirkung von der Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1 BGB) und wenn dieser das Sorgerecht nicht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 9 Ausgenommen vom Verbot der Verfahrensverbindung ist ausweislich des Abs 1 S 2 zudem die Verbindung des Verfahrens auf Feststellung des Bestehens der Vaterschaft mit einem Antrag auf Zahlung des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB iVm § 1612b BGB für die Zeit des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (Annexverfahren; ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   30.10.2020 4 Wochen testen

Rz. 132 Das polnische Recht kennt keine Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. In erster Linie wird die Vaterschaft durch gesetzliche Vermutungen festgestellt (Art. 62 ff. FVGB). Besteht keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung oder ist diese im Anfechtungsverfahren widerlegt, so kann die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional    27.05.2026 4 Wochen testen

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist[1] oder der die Vaterschaft anerkannt hat[2] oder dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 FamFG gerichtlich festgestellt ist.[3] 2.1 Vaterschaftsanerkennung Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Rn 6 Trägt das Kind als Geburtsnamen den Familiennamen des Vaters und wird dessen Nicht-Vaterschaft – und damit die Nichtehelichkeit des Kindes – rechtskräftig festgestellt, führt das Kind grds weiterhin den Namen des ›Scheinvaters‹. Doch erhält das Kind auf seinen Antrag den Familiennamen, den die Muter bei seiner ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 5 Nr 4 bezieht sich auf die Anfechtung der Vaterschaft gem § 1592 BGB nach §§ 1600 ff BGB mit ex-tunc-Wirkung einschließlich der postmortalen Vaterschaftsanfechtung (BTDrs 16/6308, 244). Es handelt sich dabei um ein Gestaltungsverfahren, das nur durch einen verfahrensleitenden Antrag (§ 171) eingeleitet werden kann.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   04.07.2008 4 Wochen testen

(1) Wird die Vaterschaft nach der Beurkundung der Geburt des Kindes anerkannt oder gerichtlich festgestellt, so ist dies am Rande des Geburtseintrags zu vermerken. (2) 1Dem Standesbeamten, der die Geburt des Kindes beurkundet hat, ist eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung oder der Entscheidung zu ...mehr