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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Handeln geahndet werden, außer wenn das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße bedroht.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

Verfolgt die Staatsanwaltschaft die Ordnungswidrigkeit mit einer zusammenhängenden Straftat, so ist für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit das Gericht zuständig, das für die Strafsache zuständig ist.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 109a [Auslagen des Betroffenen] (1) War gegen den Betroffenen in einem Bußgeldbescheid wegen einer Tat lediglich eine Geldbuße bis zu zehn Euro festgesetzt worden, so gehören die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nur dann zu den notwendigen Auslagen (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 der Strafprozeßordnung), wenn wegen ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

1Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. 2Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2019 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 1.12.2019, S 0720, BStBl I 2019, 1142 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Dezember 2016 (BStBl 2016 I S. 1338). Hinweis: Die ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2018 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 1.12.2018, S 0720, BStBl I 2018, 1235 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1.1.2019 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1.12.2016 (BStBl 2016 I S. 1338). Hinwe...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.11.1973 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Verstoß gegen das Arbeitsförderungsgesetz nach Anhörung der Staatsanwaltschaft Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Die Sache ist dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorzulegen, ob § 229 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes das in Art. 20 Grundgesetz enthaltene ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.08.2025 4 Wochen testen

Rz. 4 Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 14 Abs. 1 gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die Ahndungszuständigkeit liegt bei der durch Landesrecht bestimmten Stelle (§ 14 Abs. 3 i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Der Rechtsweg nach Einspruch gegen einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.07.2023 4 Wochen testen

Schrifttum: Achenbach, Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen, NZKart 2014, 473; Adam, Die Begrenzung der Aufsichtspflichten in der Vorschrift des § 130 OWiG, wistra 2003, 285; Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2017 4 Wochen testen

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz vom 13.4.2017[1] die straf- und bußgeldrechtliche Vermögensabschöpfung neu geregelt. Zentral wurden die Vorschriften im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (§§ 73 bis 76a) reformiert und damit einhergehend auch die Parallelvorschrift zum ehemaligen Verfall im ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.11.2013 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 1.11.2013, BStBl I 2013, 1394 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1.11.2013 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30.10.2012 (BStBl 2012 I S. 1018). Hinweis:...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.12.2009 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 23.12.2009, BStBl I 2009, 1532 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 23.12.2009 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 12.1.2009 (BStBl 2009 I S. 210). Hinweis: D...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2016 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 1.12.2016, S 0720, BStBl I 2016, 1338 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1.12.2016 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1.11.2013 (BStBl 2013 I S. 1394) Hinwei...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.12.2010 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 31.12.2010, o. Az., BStBl I 2010, 1434 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 31.12.2010 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.12.2009 (BStBl 2009 I S. 1532).mehr