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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Der umgangsberechtigte Elternteil hat gem. § 1678a BGB in den Zeiten seines Umgangs die alleinige Entscheidungsbefugnis in den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Denn "Alltag" findet auch beim Umgangsberechtigten statt. Daher können Fragen der Ernährung, der Bettruhe und der Aktivitäten nicht zu Bedingungen für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 115 Der Wert ist gem. § 41 FamGKG zu ermäßigen (auf den hälftigen Wert, also 2.000 EUR),[155] dabei ist auch eine Herabsetzung unter den hälftigen Hauptsachewert möglich.[156] Erledigt sich das einstweilige Anordnungsverfahren betreffend die elterliche Sorge durch Vergleich, so ist eine Anhebung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Die Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB) beschränkt sich nicht nur auf ein passives Verhalten, sondern verlangt von dem Betreuenden auch, aktiv in erzieherisch geeigneter Weise auf das Kind einzuwirken, wenn dieses den Umgang ablehnt (OLG Hamm FamRZ 1996, 363; OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1092). Der aufgrund eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Auch die umgangsberechtigten Elternteile müssen zu Kompromissen bereit sein: Je älter die Kinder sind, desto größer sind die – berechtigten – Eigeninteressen. Kinder haben auch einen engen Zeitrahmen durch lange tägliche Schulzeiten, Sportverein, Training, Auswärtsspiele, Musikschule, eigene Freunde, Kindergeburtstag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 221 Weil sich der Gesetzgeber dazu entschieden hat, die leibliche Vaterschaft inzidenter im Rahmen eines Umgangs- oder Auskunftsverfahrens zu prüfen, ordnet § 167a Abs. 2 FamFG die Möglichkeit der Entnahme von Blutproben an. Eine Verpflichtung zur Duldung besteht allerdings nicht, sofern die Untersuchung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Das Familiengericht besitzt keine Anordnungskompetenz gegenüber dem Jugendamt zur Mitwirkung an Umgangskontakten (BVerfG NJW 2015, 3563; OLG Saarbrücken FamRZ 2015, 344; OLG Frankfurt FamRZ 2015, 1730). Für den Träger der Jugendhilfe ergibt sich aus § 18 Abs. 3 S. 4 SGB VIII auch die Verpflichtung, im Rahmen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Für Umgangsverfahren ergibt sich die Notwendigkeit, dass eine Instanz abschließende Entscheidung grundsätzlich eine inhaltliche Sachentscheidung sein muss (OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1994). Daher darf das Familiengericht weder eine Umgangsregelung nur ablehnen und den Regelungsantrag zurückweisen (vgl. BVerfG FamRZ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 145 Gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ohne Zustimmung des anderen Elternteils stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 68 Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (§ 152 Abs. 2 FamFG). Bei Anhängigkeit einer Ehesache ist das für die Ehesache zuständige Gericht auch für die Kindschaftssachen zuständig (§ 152 Abs. 1 FamFG). Eine bei einem anderen Gericht anhängige Kindschaftssache ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.03.2023 4 Wochen testen

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Umgangsstreitigkeiten gehören zum – wenig erfreulichen – Alltag des familienrichterlichen Dezernats. Auch hier stecken – ähnlich wie bei den Sorgestreitigkeiten – zumeist die Beziehungsstreitigkeiten und Konfliktmuster der Eltern hinter den vorgetragenen Umgangsproblemen. Auch der professionell tätige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 172 Auch beim Sorgerechtsverfahren stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Verfahren der einstweiligen Anordnung und dem Hauptsacheverfahren (zur gleichgelagerten Fragestellung beim Umgangsverfahren siehe Rdn 116). § 49 Abs. 1 FamFG stellt für die einstweilige Anordnung eine besondere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 75 Die Eltern – auch die nicht sorgeberechtigten Elternteile – sind stets Beteiligte ( § 7 FamFG), die stets gem. § 160 FamFG anzuhören sind. Eine Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen[112] (§ 160 Abs. 3 FamFG) unterbleiben,[113] beim nicht sorgeberechtigten Elternteil, wenn keine Aufklärung erwartet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 103 Nach einer strengen Ansicht wird dies unter Hinweis auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe bejaht, so dass vom Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen sei, dass er die kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen habe, bevor ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 112 Auch das nicht vollständig geklärte Verhältnis zwischen Hauptsacheverfahren und einstweiliger Anordnung (siehe Rdn 116) kann zu Problemen führen. So kann u.U. auch ein Hauptsacheantrag als mutwillig bewertet werden, wenn zeitgleich ein Antrag im Verfahren der einstweiligen Anordnung gestellt worden ist (siehe ...mehr