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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 145 Gemäß § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist dem Antrag eines Elternteils auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ohne Zustimmung des anderen Elternteils stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 68 Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (§ 152 Abs. 2 FamFG). Bei Anhängigkeit einer Ehesache ist das für die Ehesache zuständige Gericht auch für die Kindschaftssachen zuständig (§ 152 Abs. 1 FamFG). Eine bei einem anderen Gericht anhängige Kindschaftssache ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 172 Auch beim Sorgerechtsverfahren stellt sich die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Verfahren der einstweiligen Anordnung und dem Hauptsacheverfahren (zur gleichgelagerten Fragestellung beim Umgangsverfahren siehe Rdn 116). § 49 Abs. 1 FamFG stellt für die einstweilige Anordnung eine besondere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 75 Die Eltern – auch die nicht sorgeberechtigten Elternteile – sind stets Beteiligte ( § 7 FamFG), die stets gem. § 160 FamFG anzuhören sind. Eine Anhörung kann nur aus schwerwiegenden Gründen[112] (§ 160 Abs. 3 FamFG) unterbleiben,[113] beim nicht sorgeberechtigten Elternteil, wenn keine Aufklärung erwartet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 77 Das Verfahren in Kindschaftssachen kennt den Frühen Termin (§ 155 Abs. 2 FamFG), den Erörterungstermin in Verfahren zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung (§ 157 FamFG), die Termine zur persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes (§§ 159 f. FamFG) sowie den Termin zur Erörterung der einstweiligen Anordnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 95 Der Verfahrenswert für ein Verbundverfahren in einer Kindschaftssache beträgt nach § 44 Abs. 2 FamGKG: Wert der Ehesache + 20 %, Mindestwert daher 3.600 EUR, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Beim isolierten Verfahren werden als Regelwert gem. § 45 Abs. 3 FamGKG 4.000 EUR angesetzt, Erhöhung nach Billigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Der umgangsberechtigte Elternteil hat gem. § 1678a BGB in den Zeiten seines Umgangs die alleinige Entscheidungsbefugnis in den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Denn "Alltag" findet auch beim Umgangsberechtigten statt. Daher können Fragen der Ernährung, der Bettruhe und der Aktivitäten nicht zu Bedingungen für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 2 In der familienrechtlichen Praxis haben Umgangsstreitigkeiten eine weitaus höhere Bedeutung als Sorgerechtsverfahren und werden daher hier zuerst behandelt. Rz. 3 Den Eltern steht es frei, den persönlichen Umgang im Einklang mit dem Kindeswohl durch Vereinbarung selbst zu regeln.[1] Können sich die Eltern über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 200 Nach § 1686 BGB kann ein Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, so z.B. über den Gesundheitszustand oder die schulischen Leistungen. Der Informationsanspruch des nicht sorgeberechtigten Elternteils aus § 1686 BGB steht selbstständig neben einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 103 Nach einer strengen Ansicht wird dies unter Hinweis auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe bejaht, so dass vom Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen sei, dass er die kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen habe, bevor ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 112 Auch das nicht vollständig geklärte Verhältnis zwischen Hauptsacheverfahren und einstweiliger Anordnung (siehe Rdn 116) kann zu Problemen führen. So kann u.U. auch ein Hauptsacheantrag als mutwillig bewertet werden, wenn zeitgleich ein Antrag im Verfahren der einstweiligen Anordnung gestellt worden ist (siehe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 206 Das Auskunftsrecht stützt sich allein auf die rechtliche Elternstellung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auskunftsberechtigte das elterliche Sorgerecht innehat. Nur umgangsberechtigte Dritte haben jedoch keinen Auskunftsanspruch. OLG Hamm, Beschl. v. 31.8.2017 – II-13 WF 148/17, juris [279] Zitat 1. Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 105 Vorzuziehen ist eine vermittelnde Auffassung, nach der dem Hilfsbedürftigen zwar zunächst abverlangt wird, die für ihn kostenfreien Angebote und Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes zur Erreichung seines Zieles wenigstens versuchsweise wahrzunehmen, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Nur soweit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.04.2022 4 Wochen testen

Rz. 114 § 49 Abs. 1 FamFG stellt für die einstweilige Anordnung eine besondere Zulässigkeitshürde auf, indem ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts gefordert wird. Ein schlichtes Regelungsbedürfnis reicht dagegen nicht aus. In Kindschaftssachen spielt aber das auch für das ...mehr