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Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.12.2018 4 Wochen testen

Leitsatz (amtlich) 1. Bei einer Geldbuße von nicht mehr als 100 Euro findet ein zeitlich vor dem Urteil entstandenes Verfahrenshindernis im Zulassungsverfahren nur dann Beachtung, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 1 OWiG unter besonderer Berücksichtigung der Beschränkungen nach § 80 Abs. 2 OWiG gegeben ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.09.2024 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen Leitsatz (amtlich) Bei einer Submissionsabsprache beginnt die nach nationalem Prozessrecht zu beurteilende Verfolgungsverjährung nicht schon mit dem sich aus der wettbewerbsbeschränkenden Absprache ergebenden Vertragsschluss, sondern ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.03.2012 4 Wochen testen

Leitsatz (amtlich) OWiG §§ 47 Abs. 2 S.3, 81 Abs. 1, 84 Abs. 2, StPO §§ 206a, 264 Abs. 1. 349 Abs.4, 354 Abs.1, GG Art. 103 Abs. 3 Leitsätze 1. Die Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG führt grundsätzlich zu einem Strafklageverbrauch für ein nachfolgendes Strafverfahren wegen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2024 4 Wochen testen
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.10.2022 4 Wochen testen

Beck/BerrSchäpe/Nissen/Kärger/Heberlein, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 7. Aufl. 2017 Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 12. Aufl. 2018 Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022 Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.10.2022 4 Wochen testen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   13.07.2006 4 Wochen testen

Verfahrensgang Tatbestand Die Kläger betreiben in L. eine Bar, in der Prostituierten und deren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht werden. Die Beklagte ist Herausgeberin des Anzeigenblattes "W. ". In dem Anzeigenblatt erschienen unter der Rubrik "Von Herz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   24.03.2025 4 Wochen testen

Rz. 200 Die Tatbestände des § 26a UStG stellen alle Steuerordnungswidrigkeiten i. S. d. § 377 Abs. 1 AO dar (Rz. 36), für die nach § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [1] gelten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.[2] Die hier ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   11.02.2025 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Geschäftsführerhaftung Leitsatz (amtlich) Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 101 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegen, nach der eine juristische Person, gegen die eine ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.11.1956 4 Wochen testen

Leitsatz (redaktionell) 1. Die Ordnungsstrafbefugnis nach RVO § 850 wurde durch das StrFG 1954 nicht berührt. Ordnungsstrafen nach RVO § 850 sind keine kriminellen Strafen. Ihr Tatbestand ist auch keine Ordnungswidrigkeit iS des StFreiG 1954 Abschn 3. Das OWiG ist auf Ordnungsstrafverfahren der RVO überhaupt nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

§ 41 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren (1) Für Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sinngemäß. Die §§ 17, 35 und 36 des Gesetzes über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2017 4 Wochen testen

Der Verfall darf jedoch nur angeordnet werden, wenn der Täter oder ein Dritter (§ 29a Abs. 2 OWiG) für die bußgeldrechtlich relevante Handlung oder aus ihr "etwas erlangt" hat. Das Unternehmen muss den finanziellen Vorteil also tatsächlich erlangt haben.[9] Die Verfallsanordnung gem. § 29a OWiG setzt weiter eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.02.2015 4 Wochen testen

Die Leistungsfähigkeit des Betroffenen muss vor allem dann durch das Gericht festgestellt werden, wenn es sich um eine relativ hohe Geldbuße handelt, da gegen den Betroffenen keine unverhältnismäßige Geldbuße als Sanktion festgesetzt werden darf.[33] Handelt es sich aber um die schon erwähnte geringfügige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2017 4 Wochen testen

Für die Anordnung des Verfalls gilt der Opportunitätsgrundsatz.[15] Ob und in welcher Höhe Gelder für verfallen erklärt werden sollen, hat die Behörde – später das Gericht – in einer eigenen Ermessensentscheidung zu bestimmen. Innerhalb dieser Prüfung hat die Behörde zu bewerten, inwieweit ein Verfall zweckmäßig ist. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.02.2015 4 Wochen testen

Nur in einigen Normen, die einen Ordnungswidrigkeitentatbestand regeln, ist eine explizite Unterscheidung in vorsätzliches und fahrlässiges Handeln aufgenommen worden (z.B. § 24a StVG), sogar noch seltener mit definierter Geldbußenhöhe für die verschiedenen Begehensarten (z.B. § 111 Abs. 3 OWiG). Als Generalnorm ...mehr