Sie suchen in den Themenportalen. Um in Ihren Online-Produkten nach "Ordnungswidrigkeitengesetz" zu suchen, melden Sie sich hier an:

Jetzt anmelden

Sortieren nach

Relevanz Datum
Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 105 Kostenentscheidung (1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde gelten § 464 Abs. 1 und 2, § 464a, § 464c, soweit die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher betroffen sind, die §§ 464d, 465, 466, 467a Abs. 1 und 2, § 469 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 470, 472b und 473 Abs. 7 der Strafprozeßordnung sinngemäß, im Verfahren ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

Die Verwaltungsbehörde ist an die Entschließung der Staatsanwaltschaft gebunden, ob eine Tat als Straftat verfolgt wird oder nicht.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 109 [Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs] (1) Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung im Verfahren nach § 62 aufgehoben, so gilt auch für die Kosten und Auslagen dieses Verfahrens die abschließende Entscheidung nach...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 19 Tateinheit (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt. (2) 1Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 22 Einziehung von Gegenständen (1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt. (2) Die Einziehung ist nur zulässig, wennmehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 46[1] Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren (1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes. ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) [1] zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert. (2) 1Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen
Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen
Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

Bußgeldentscheidungen sind vollstreckbar, wenn sie rechtskräftig geworden sind.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 29a Einziehung des Wertes von Taterträgen (1) Hat der Täter durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung oder für sie etwas erlangt und wird gegen ihn wegen der Handlung eine Geldbuße nicht festgesetzt, so kann gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages bis zu der Höhe angeordnet werden, die dem Wert des Erlangten ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§ 1 Begriffsbestimmung (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§§ 105 - 108 I. Verfahren der Verwaltungsbehörde § 105 Kostenentscheidung (1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde gelten § 464 Abs. 1 und 2, § 464a, § 464c, soweit die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher betroffen sind, die §§ 464d, 465, 466, 467a Abs. 1 und 2, § 469 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 470, 472b und 473 Abs. 7 ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

§§ 53 - 55 I. Allgemeine Vorschriften § 53 Aufgaben der Polizei (1) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Sie haben bei der Erforschung von ...mehr