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Relevanz Datum
Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.05.2012 4 Wochen testen

BZSt v. 31.5.2012, St II 2 - S 0700 - DA/12/00001 Hiermit gebe ich die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem steuerlichen Familien...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   16.12.1998 4 Wochen testen

BfF v. 16.12.1998, St I 4 - O 1561 - 27/98/St I 4 - S 0700 - 3/98 I. Dienstanweisung zur Durchführung von Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich (St I 4 - S 0700 - 3/98) II. Neue Vordrucke zum Familienleistungsausgleich (St I 4 - O 1561 - 27/98) (hier nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2025 4 Wochen testen

Rz. 47 In Strafsachen, in gerichtlichen Verfahren nach dem OWiG und dem StVollzG, auch i.V.m. § 92 JGG, wird in Abweichung des Grundsatzes des § 71 Abs. 1 GKG nicht auf die Einleitung des Verfahrens abgestellt, sondern auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der jeweiligen Kostenentscheidung. Damit lässt sich hier – im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.03.2020 4 Wochen testen

Rz. 23 § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nennt vier Unterbrechungshandlungen: die erste Vernehmung des Betroffenen, deren Anordnung oder ihre Bekanntgabe sowie die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist. Rz. 24 Diese vier Unterbrechungsmöglichkeiten können nur alternativ, nicht kumulativ genutzt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.03.2020 4 Wochen testen

Rz. 50 Grundsätzlich unterbricht die vorläufige Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthaltes des Betroffenen gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG die Verjährung. Das gilt auch, wenn die Behörde nur infolge eines Irrtums von der Abwesenheit des Betroffenen ausgeht, nach Auffassung des OLG Hamm (zfs 2005, 364; NZV ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.03.2020 4 Wochen testen

Rz. 45 Der Grundsatz der richterlichen Aufklärungspflicht gilt auch im Bußgeldverfahren. In der Hauptverhandlung gilt dann aber nicht das formale Beweisantragsrecht des § 244 Abs. 3 StPO, sondern das Gericht bestimmt den Umfang der Beweisaufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist eine Beweiserhebung immer dann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2017 4 Wochen testen

Die Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tathandlung zu laufen (§ 31 Abs. 3 OWiG). Abzustellen ist dabei auf die mit Geldbuße bedrohte Handlung i.S.v. § 29a OWiG, aus der der Täter oder ein Dritter etwas erlangt haben soll. Die Beendigung fällt bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel mit der Vollendung zusammen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2018 4 Wochen testen

Hinweis "In dem Verfahren gegen […] – Unterfertigter – wegen OWi-StVO habe ich unter dem [Datum] ergänzende Akteneinsicht beantragt und insbesondere auch beantragt, mir ergänzend zur bisher gewährten Akteneinsicht folgende Unterlagen zuzuleiten:"mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2012 4 Wochen testen

"… . II. … . Die Generalstaatsanwaltschaft hat hierzu wie folgt Stellung genommen:" “Die Rechtsbeschwerde, mit der der Betr. mit einer den Anforderungen der §§ 344, 345 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG genügenden Begründung unter anderem rügt, das AG habe unzulässigerweise durch Beschl. gem. § 72 OWiG entschieden, ist ...mehr

Skandinavien Landschaft
Serie 06.09.2024 Colours of law

Für Schlauch- und Paddelboote gilt nicht nur im Land Brandenburg eine zwingende Namenspflicht. Wer dagegen verstößt, muss mit einer spürbaren Geldbuße rechnen. Ein Freizeitpaddler im Spreewald wurde kürzlich zur Kasse gebeten.mehr

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Fülleraltmodisch
Serie 04.10.2013 Vor Gericht und auf hoher See ...

Vergisst ein Anwalt die Unterschrift unter einem Schriftsatz, hat das für den Mandanten verheerende Folgen. Richter dagegen dürften vergesslich sein, wie eine neue Entscheidung des OLG Bamberg zeigt.mehr

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 130 Für das Bußgeldverfahren findet das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) Anwendung. Dort finden die allgemeinen Vorschriften über das Strafverfahren Anwendung, soweit das OWiG selbst nichts anderes bestimmt (§ 46 Abs. 1 OWiG). Grundsätzlich hat die Verwaltungsbehörde dieselben Rechte und Pflichten wie die ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.01.2012 4 Wochen testen

Verfahrensgang Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 22. August 2011 aufgehoben. II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das örtlich zuständige Amtsgericht Landshut verwiesen. Gründe I. Die Stadt ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.07.2013 4 Wochen testen
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2011 4 Wochen testen

Aus den Gründen: „Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Nach § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO ist der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Beschwerden gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beschränkt. Danach prüft der VGH nur die in einer rechtzeitig eingegangenen ...mehr