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Relevanz Datum
Mustervorlage aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.07.2022 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag) Mustervorlage Mustervorlage Musterdokument öffnen Verhandelt am _________________________ Zu _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts ...mehr

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Auch das vorsätzliche Verschweige der möglichen Vaterschaft eines anderen Mannes stellt ein offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten dar (vgl. BGH, FamRZ 2012, 779). Das OLG Köln (FamRZ 2021, 1881) stellt klar, dass die Anfechtung der Vaterschaft keine Voraussetzung für die Verwirkung des Unterhaltsanspruches ist. ...mehr

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1. Anfechtung der Vaterschaft In einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren hat der BGH (FamRZ 2021, 1127 m. Anm. Wellenhofer) zwei Probleme erörtert: die Vertretung des minderjährigen Kindes und die Voraussetzungen der Anfechtung durch den leiblichen Vater. Im Anschluss an BGH, FamRZ 2012, 859, hat er entschieden, dass ...mehr

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1. Auskunftsanspruch Kommt als Erzeuger des Kindes ein anderer als der Ehemann in Betracht, ist die Kindesmutter spätestens mit der Geburt des Kindes verpflichtet, den Ehemann zu informieren. Nach Treu und Glauben ist dem Scheinvater ein Auskunftsanspruch zuzubilligen, der sich aus dem familienrechtlichen Verhältnis ...mehr

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a) Vertretung des Kindes bei der Vaterschaftsanfechtung und Beginn der Anfechtungsfrist Die Frage der gesetzlichen Vertretung des Kindes in Abstammungssachen ist nunmehr durch eine Entscheidung des BGH (FamRZ 2017, 123 m. Anm. Siede = MDR 2017, 34, FamRB 2017, 94 m. Hinw. Schwonberg = FuR 2017, 84 m. Bearb. Soyka) ...mehr

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1. Elterliche Sorge a) Entzug des Sorgerechts Erneut betont das BVerfG (FamRZ 2017, 1055 = FamRB 2017, 297), dass es einer strengen Prüfung und entsprechender Begründung bedarf, ob die Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge im Einzelfall gegeben sind. Bei einem Eingriff in das Elternrecht ist der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

1. Elterliche Sorge a) Wechselmodell Ob ein Wechselmodell dem Kindeswohl ent- oder widerspricht, kann immer nur im konkreten Einzelfall festgestellt werden. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich, wie das OLG Karlsruhe (FamRZ 2015, 1736) herausstellt. Zwar liegen die Vorteile eines Wechselmodells auf der ...mehr

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a) Anfechtung durch den leiblichen Vater In einem Anfechtungsverfahren durch den leiblichen Vater hat der BGH (NJW 2021, 1875 m. Anm. Löhnig, MDR 2021, 753) zum einen die gesetzliche Vertretung des Kindes durch die vom rechtlichen Vater geschiedene Mutter und zum anderen den Zeitpunkt für die sozial-familiäre ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.01.2018 4 Wochen testen

Die Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1592 Abs. 2 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit gem. § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung der Mutter; falls der Mutter die elterliche Sorge nicht zusteht, bedarf die Anerkennung zusätzlich der Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB. Ggf. sind darüber hinaus Zustimmungserklärungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 16 Das Gericht ist nicht zwingend verpflichtet, ein Abstammungsgutachten einzuholen; § 167a III verweist nicht auf § 177 II 1. Das Gericht entscheidet gem § 30 Abs I nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung einer förmlichen Beweisaufnahme. Von einer Begutachtung kann abgesehen werden, wenn die leibliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2011 4 Wochen testen

Der Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft ist in der Vorschrift des § 237 FamFG völlig neu geregelt. Diese Vorschrift tritt an die Stelle des § 653 ZPO a.F. Das Verfahren ist daher nicht mehr ein Teil des auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Abstammungsverfahrens, sondern nunmehr ein selbständiges ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   30.10.2020 4 Wochen testen

Rz. 92 Die Feststellung der Vaterschaft zu einem nichtehelichen Kind und die Sicherstellung der Unterhaltsleistung durch den Erzeuger erfolgen entweder dadurch, dass der Vater von sich aus oder aufgrund der vom sog. Kindpfleger durchgeführten Vaterschaftsuntersuchung die Vaterschaft anerkennt oder dass durch Urteil ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft (Hamm FamRZ 22, 1487 bei Zweifeln an der Heiratsurkunde) weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann ...mehr

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Gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 3 BGB ist die Mutter berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. Abgesehen von der Einhaltung der Anfechtungsfrist – i.d.R. nur innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes – enthält das Gesetz für die Anfechtung durch die Mutter keine zusätzlichen Voraussetzungen. Der BGH (FamRZ 2020, 1004 m. ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.04.2026 4 Wochen testen

(1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf ...mehr