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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   14.02.2024 4 Wochen testen

Rz. 2 Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der in § 10 ErbStG näher umrissene steuerpflichtige Erwerb. § 10 ErbStG selbst ist zweigeteilt. Während § 10 Abs. 1 –4 und Abs. 10 ErbStG den aus dem steuerpflichtigen Vorgang erwachsenden Vermögensvorteil erfasst, regelt § 10 Abs. 5– 9 ErbStG, welche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.11.2017 4 Wochen testen

5.4.2.1 Allgemeines Tz. 133 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 EStG zu versteuern ist auch der Gewinn aus der Veräußerung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung an einer ausl Kap-Ges (s Tz 160). Voraussetzung dafür ist, dass die Rechtsform der ausl Gesellschaft derjenigen einer dt Kap-Ges vergleichbar ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

1. Allgemeines Rz. 18 Seit dem 1.1.2009 gilt für sämtliches bebautes und unbebautes Grundvermögen als Bewertungsmaßstab der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG . Die Bewertung von Grundvermögen mit dem (am Markt orientierten) Verkehrswert führt gerade in Ballungsgebieten mit hohen Immobilienpreisen im Vergleich zur Bewertung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

a) Typisierung Rz. 22 Unbebaute Grundstücke sind gem. § 178 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden, oder lediglich Gebäude, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können bzw. in denen infolge von Zerstörung oder Verfall auf Dauer kein benutzbarer Raum mehr vorhanden ist, § 178 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

1. Vor Eintritt des Nacherbfalls Rz. 145 Der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrechts stellt keinen steuerpflichtigen Tatbestand dar.[121] Auch dessen Schenkung oder der gegenleistungsfreie Verzicht hierauf löst keine Schenkungsbesteuerung aus, §§ 1 Abs. 2, 10 Abs. 4 ErbStG.[122] Die Ausschlagung des Nacherben vor dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.11.2019 4 Wochen testen

8.1 Normzweck und persönlicher Anwendungsbereich Tz. 307 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die bisher behandelten Möglichkeiten der St-Anrechnung bzw des St-Abzugs gem §§ 26 KStG, 34c EStG gelten sämtlich nur für unbeschr Stpfl. Diese Beschränkung ist grds sinnvoll, weil bei beschr Stpfl nur im Ausnahmefall (auch) ausl Eink ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

1. Rechtsgrundlagen Rz. 103 Sofern – wie in der Praxis regelmäßig der Fall – kein stichtagsnaher Verkauf vorliegt (siehe Rdn 109 f.), kann der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, der durch den Steuerpflichtigen zu erbringen ist,[67] durch ein Verkehrswertgutachten erbracht werden.[68] Für die Begutachtung gelten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

I. Allgemeines Rz. 102 Bei den Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) handelt es sich um steuerliche Masseverfahren, die anhand von Typisierungen und vereinheitlichten Bewertungsparametern zu Steuerbreiten führen. Die Regelung des § 198 BewG – auch als "Escape-Klausel" bezeichnet – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

(1) Allgemeines Rz. 54 Im Ertragswertverfahren (§§ 184–188 BewG) sind zu bewerten Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, § 182 Abs. 3 BewG. Es handelt sich mithin um typische Renditeobjekte. Im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

I. Allgemeines 1. Rechtslage ab 1.1.2009 Rz. 11 Wegweisend für die Bewertung im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung ist der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006,[8] wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Ermittlung der erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Bereicherung insbesondere durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   21.06.2025 4 Wochen testen

2.13.1 Allgemeines Rz. 101 Nach § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO i. V. m. § 138b Abs. 1-3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig der Mitteilungspflicht nach § 138b Abs. 1-3 AO nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt. Es werden somit Verstöße von Finanzinstituten gegen Mitteilungspflichten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   01.01.2026 4 Wochen testen

Erhält ein Beamter von seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber Bezüge, sind diese nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere für die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wegen einer Entlassung aus dem Dienstverhältnis, z. B. die Sonderzahlungen an ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   15.12.2025 4 Wochen testen

Der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dieser liegt vor, wenn mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf einen oder mehrere andere Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   27.11.2024 4 Wochen testen

Ein Korrekturbetrag, der in der Anlage SZ errechnet wird, ist hier einzutragen. Er erhöht den Gewinn.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

(1) Allgemeines Rz. 70 Im Sachwertverfahren (§§ 189–191 BewG) werden nach § 182 Abs. 4 BewG alle Grundstücke bewertet,mehr