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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2015 4 Wochen testen

Von der Pfändung des Miterbenanteils ist nicht der dem pflichtteilsberechtigten Miterben ggfs. zustehende Anspruch auf den Zusatzpflichtteil gem. §§ 2305 ff BGB und auf Pflichtteilsergänzung gem. §§ 2325 ff BGB, einschließlich der damit verbundenen Auskunftsansprüche, erfasst. Im Einzelfall ist zu empfehlen, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 320 Nach § 803 Abs. 2 ZPO hat die Pfändung zu unterbleiben, wenn die Verwertung der zu pfändenden Sache nur einen Erlös verspricht, der nicht geeignet ist, einen über die Kosten der Zwangsvollstreckung hinausgehenden Erlös zu erwirtschaften und damit nur eine teilweise Befriedigung des Gläubigers zu erreichen. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2025 4 Wochen testen

Der Teil des Einkommens, der monatlich 4.766,99 (wöchentlich 1.097,05 EUR oder täglich 219,42 EUR) übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Lohnteils unberücksichtigt.[1] Dieser Mehrbetrag unterliegt nicht dem Pfändungsschutz. Er wird voll von der Pfändung erfasst. Aus diesem Grund geht die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.02.2026 4 Wochen testen

Rz. 145 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.02.2026 4 Wochen testen

Rz. 47 Auf die Zwangsvollstreckung in eine Grundschuld finden die Vorschriften über die Pfändung in eine Hypothekenforderung entsprechende Anwendung (§§ 857 Abs. 6, 830 ZPO). Dies entspricht auch den sachenrechtlichen Vorschriften, da auf die Grundschuld grundsätzlich die Vorschriften über die Hypothek Anwendung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.02.2026 4 Wochen testen

Rz. 56 Auf die Zwangsvollstreckung in eine Reallast sind die Vorschriften, die für die Hypothek gelten, entsprechend anzuwenden (§ 857 Abs. 6 ZPO). Maßgebliche Vorschrift ist somit § 830 ZPO. Da bei der Reallast kein Brief erteilt wird, gelten die Besonderheiten für die Pfändung eines Buchgrundpfandrechts. Rz. 57 Für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 207 Nach § 94 Abs. 1 BGB sind ungetrennte Früchte wesentliche Bestandteile des Grundstücks, auf dem sie wachsen. Sie können deshalb nach § 93 BGB grundsätzlich nicht Gegenstand von eigenen Rechten sein. Deshalb kann auch nicht aufgrund von § 808 ZPO isoliert im Wege der Sachpfändung auf sie zugegriffen werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 566 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.13: Antrag auf Zulassung der Pfändung eines Tieres An das Amtsgericht[414] – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 15 Die Pfändung wird dadurch bewirkt, dass der nach § 753 zuständige GV die Sachen in Besitz nimmt und entweder wegschafft oder im Gewahrsam des Schuldners belässt und die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise kenntlich macht (Abs 2). Nimmt statt des GV ein funktionell unzuständiges ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2023 4 Wochen testen

Rz. 83 Muster 17.11: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs Muster 17.11: Pfändung eines noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs _________________________ Gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners gegen _________________________ (Bezeichnung des oder der Erben) auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.02.2026 4 Wochen testen

Rz. 46 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts erfolgt im Wege der Rechtspfändung (§ 857 Abs. 1 ZPO). Die Pfändung wird mit Zustellung an den Käufer (= Schuldner) bewirkt, da ein Drittschuldner nicht vorhanden ist (§ 857 Abs. 2 ZPO). Der Eigentümer (= Verkäufer) des Grundstücks ist kein Drittschuldner, da sich der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 42 Die Pfändung wird grundsätzlich durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO). Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, wird die Pfändung mit Zustellung an den Schuldner wirksam (§ 857 Abs. 2 ZPO). Das Gebot an den Schuldner (Inhibitorium), sich jeder Verfügung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   16.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 3 Eine Schiffshypothek ist die zur Sicherung einer Forderung bestellte Belastung eines in das Schiffsregister eingetragenen Schiffs oder eines in das Schiffsbauregister eingetragenen Schiffsbauwerks bzw. Schwimmdocks in der Weise, dass der Gläubiger berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geldsumme Befriedigung aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   22.12.2025 4 Wochen testen

Rz. 10 Der Vollstreckungsschuldner kann nach § 292 Abs. 2 Alt. 1 AO den Nachweis führen, dass die Pfändung im Einzelfall unzulässig ist.[1] Weitere Voraussetzung ist hierbei, dass diese Unzulässigkeit der Pfändung durch eine Finanzbehörde oder ein Gericht entschieden wurde. Damit muss der Vollstreckungsschuldner, will ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   15.07.2022 4 Wochen testen

Rz. 15 Im Unterschied zu Abtretung und Verpfändung handelt es sich bei der Pfändung einer Forderung nicht um ein privates Rechtsgeschäft, sondern um einen Akt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen[1], für den das Vollstreckungsgericht – d. h. das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht – ...mehr