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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.02.2025 4 Wochen testen

Die gestaffelten Kündigungsfristen des § 573c Abs. 1 BGB werden ab der Überlassung durch den Mieter gerechnet; der Vermieterwechsel hat hierauf keinen Einfluss.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb ...mehr

Checkliste aus TVöD Office Professional   15.10.2025 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung Diese Übersicht enthält einen Überblick über die Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse nach § 34 Abs. 1 TVöD und befristete Arbeitsverhältnisse nach § 30 Abs. 5 TVöD. Kündigungsfristen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Kündigungsfristen für ein befristetes Arbeitsverhältnis ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.03.2026 4 Wochen testen

1 Anwendungsbereich Rz. 1 Hinweis Mietvertrag auf unbestimmte Zeit § 580a, der gesetzliche Kündigungsfristen für den Fall vorsieht, dass vertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart worden sind, gilt grds. für Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit enden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) Bei einem Mietverhältnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind, ist die ordentliche Kündigung zulässig,mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   27.02.2006 4 Wochen testen

Die Regelungen in Absatz 1 entsprechen - mit Ausnahme des bisherigen Zusatzes für Angestellte unter 18 Jahren - § 53 Abs. 1 und 2 BAT / BAT-O / BAT-Ostdeutsche Sparkassen. Für Beschäftigte unter 18 Jahren gelten dieselben Kündigungsfristen wie für die Beschäftigten ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Bis zum Ende des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   13.04.2026 4 Wochen testen

§ 19 Abs. 5 TV-V regelt die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen im Falle der ordentlichen Kündigung oder ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Regelungen verdrängen die in § 622 BGB enthaltenen Bestimmungen über Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Die früher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

Rz. 34 Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – 7 BGB bis hin zur Höchstkündigungsfrist von sieben Monaten zum Monatsende und bei Tarifgeltung (Tarifbindung kraft Organisationszugehörigkeit, Allgemeinverbindlicherklärung, Inbezugnahme) und ...mehr

Checkliste aus TVöD Office Professional   15.10.2025 4 Wochen testen

Diese Übersicht enthält einen Überblick über die Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse nach § 34 Abs. 1 TVöD und befristete Arbeitsverhältnisse nach § 30 Abs. 5 TVöD. Kündigungsfristen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Kündigungsfristen für ein befristetes Arbeitsverhältnismehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.07.2024 4 Wochen testen

In Tarifverträgen können alle Kündigungsfristen und -termine verlängert oder verkürzt werden. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.07.2024 4 Wochen testen

Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Eine ausdrückliche Obergrenze für arbeitsvertragliche Kündigungsfristen sieht das Gesetz nicht vor. Die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, können bedenkenlos verlängert werden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

Rz. 204 Kündigungsfristen und -termine gehören begrifflich zur ordentlichen Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist zwar regelmäßig fristlos, muss es aber nicht notwendig sein. Sie kann auch mit einer sog. sozialen Auslauffrist ausgesprochen werden, bei der weder die gesetzlichen noch die tariflichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Jede ordentliche Kündigung ist an die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist und des richtigen Kündigungstermins gebunden. Eine zu kurz bemessene Kündigungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sie sich nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Lässt sich die richtige ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Rn 3 Es gilt jetzt eine asymmetrische Kündigungsfrist. Nach § 573c I 1 beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate unabhängig von der Dauer der Überlassung des Wohnraums, während nach § 573 I 2 sich die Kündigungsfrist für den Vermieter nach 5 und 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils 3 Monate ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 1244 Die gesetzliche Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB. Während einer vereinbarten Probezeit, maximal für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen, § 622 Abs. ...mehr