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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 8 Als Ermächtigungsgrundlage kommt eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG in Betracht. Die Einwilligung hat nach § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG grundsätzlich schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Die ausdrückliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 19 Nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens muss sich der Arbeitgeber überlegen, was mit den Bewerberinformationen passiert. Nach Art. 17 Abs. 1a) DSGVO müssen die Daten dann gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. § 75 Abs. 2 BDSG stellt auf die fehlende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 21 Die Weisung, einen Firmenaccount zu erstellen und zu pflegen, dürfte regelmäßig vom Direktionsrecht gedeckt sein.[32] Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Arbeitnehmer in einem solchen Firmenaccount als Ansprechpartner genannt werden kann. Nach geltender Rechtslage ist auf § 26 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 28 Fraglich ist, ob der Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, sich in sozialen Netzwerken im eigenen Namen anzumelden und nach Weisungen des Arbeitgebers dort aktiv zu sein. Es ist bereits fraglich, ob eine derartige Nutzung von sozialen Netzwerken im Rahmen eines "normalen" Arbeitsverhältnisses überhaupt zur vom ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   09.10.2025 4 Wochen testen

Spätestens wenn Beschäftigte es mit der privaten Nutzung der dienstlichen Arbeitsinstrumente wie Internet und E-Mail übertreiben, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang eine Überwachung, Einsichtnahme und Beweissicherung des dienstlichen E-Mail-Accounts zulässig ist. Die Beantwortung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 31 In berufsorientierten sozialen Netzwerken wie z.B. XING und LinkedIn können Arbeitnehmer unter Nennung ihres Arbeitgebers, ihrer Position und ihren Qualifikationen ein Profil einrichten. Nicht nur der Austausch mit anderen Teilnehmern wird dadurch möglich. Vielmehr bieten die Netzwerke auch für Personalberater ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 35 Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er seine Freizeit gestaltet. Grenzen finden seine außerdienstlichen Aktivitäten jedoch dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Denn der Arbeitnehmer hat aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht angemessen Rücksicht zu nehmen und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   07.05.2024 4 Wochen testen

Pinterest setzt sich aus den zwei Wörtern "to pin" für "Anpinnen" und "interest" für "Interesse" zusammen – und genau das ist auch der eigentliche Sinn und Zweck der Plattform, die neben einer visuellen Suchmaschine optional ein soziales Netzwerk integriert hat, in erster Linie aber vor allem eine Online-Pinnwand ist. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   09.10.2025 4 Wochen testen

Ist die Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts im Unternehmen entweder ausdrücklich gestattet oder zumindest geduldet, gelten nicht nur die datenschutzrechtlichen Vorschriften, sondern nach ganz überwiegender Auffassung auch die Regelungen des Telekommunikations- und Telemedien-Datenschutzgesetzes (kurz: TTDSG). ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   07.05.2024 4 Wochen testen

Podcasts erfreuen sich aktuell großer Beliebtheit. Der Begriff Podcast setzt sich zusammen aus "Play on demand" ("Auf Abruf Abspielen") und "Broadcast" ("Rundfunk"). Dahinter verbirgt sich eine Serie von Audio- oder Videodateien, die abonniert werden kann. Die Silbe "Pod" bezieht sich zudem auch auf den Audioplayer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   09.10.2025 4 Wochen testen

Folgt man der Auffassung der Datenschutzkonferenz, ist der Arbeitgeber bei Ermöglichung der privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts ein "Anbieter von Telemedien", der sich an das Fernmeldegeheimnis zu halten hat. Das Fernmeldegeheimnis verbietet dem Arbeitgeber jegliche inhaltliche Überwachung, Überprüfung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   19.01.2026 4 Wochen testen

Wenn Sie täglich wissen wollen, was der BFH und die Finanzgerichte entschieden haben, welche Rechtsauffassung die Finanzverwaltung vertritt und welche Pläne der Gesetzgeber verfolgt, sind Sie auf unserem Portal haufe.de/steuern genau richtig. Tagesaktuelle News finden Sie dort in den Rubriken "Rechtsprechung", ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 11 Den zentralen gesetzlichen Erlaubnistatbestand für die Datenverarbeitung vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis enthält § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG. Danach dürfen personenbezogene Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses u.a. dann verarbeitet werden, wenn sie für die Entscheidung über die ­Begründung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium   09.10.2025 4 Wochen testen

Dass gerade das Recruiting bereits seit längerer Zeit für die Beurteilung von Bewerbern auf soziale Netzwerke zugreift, ist bekannt. Auf der derzeit gültigen Rechtsgrundlage muss die Datenerhebung im Internet für den Arbeitgeber "erforderlich" i. S. d. Art. 6 DSGVO/§ 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG sein, um zulässig zu sein. Da ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 6 Früher erhielten Arbeitgeber die wesentlichen Informationen über ihre Bewerber im Rahmen der Bewerbungsunterlagen und des Einstellungsgespräches. 63 % der Unternehmen verwendeten nach einer Studie von BITKOM aus dem Jahr 2018 Informationen aus sozialen Medien bei der Bewertung von Bewerbern zurück, jeder vierte ...mehr