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Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   24.06.2005 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Personalvertretungsrecht des Landes. Einstellungen auf „Ein Euro Basis” ohne Zustimmung des Klägers Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte das Mitbestimmungsrecht des Klägers verletzt hat, indem er ohne Zustimmung des Klägers Ein-Euro-Job Kräfte zur Mithilfe u.a. im Amt … ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zum Bürgergeld zu zahlen ist. Sie stellen eine verpflichtende Zusatzleistung der Jobcenter für den Fall der Zuweisung in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

1 Funktion Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zum Bürgergeld zu zahlen ist. Sie stellen eine verpflichtende Zusatzleistung der Jobcenter für den Fall der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person darf nicht zeitlich unbegrenzt in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zugewiesen werden. Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren darf er nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Dies ist schon deshalb erforderlich, um die Eingliederung in den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit kann im Kooperationsplan vereinbart werden.[1] Die Ablehnung oder der Abbruch einer Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund kann zum Eintritt einer Leistungsminderung führen.[2].mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Die Mehraufwandsentschädigung steht der oder dem Beschäftigten ohne jeden Abzug zu. Beitragspflicht besteht nicht, es dürfen auch keine Provisionen oder Gebühren abgezogen werden. Für den Träger unterliegen die Zuschüsse nicht der Umsatzsteuerpflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Förderungsfähig sind nur Berechtigte nach § 7 SGB II, also erwerbsfähige Leistungsberechtigte, im Alter von 15 bis zur Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Darunter fallen nicht die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, denen nur Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II für nicht Erwerbsfähige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Zum Schutz der Ein-Euro-Jobber sind die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

12.1 Leistungsantrag Seitens des Trägers muss die Gewährung der Leistungen beantragt werden. Eine rückwirkende Leistungsgewährung ist nicht möglich. Die Antragstellung zur Wahrung des Förderbeginns ist formfrei, kann also beispielsweise schriftlich erfolgen. Für Zeitpunkte vor der Antragstellung können keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

1 Steuerfreie Vergütung für Mehraufwand Empfänger von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1] erhalten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) für bestimmte Tätigkeiten eine Entschädigung für Mehraufwendungen – regelmäßig 1-2 EUR pro Arbeitsstunde. Die für einen sog. Ein-Euro-Job als Mehraufwandsentschädigung gezahlten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Zielsetzung der Mehraufwandsentschädigung ist insbesondere die Heranführung langfristig Arbeitsloser an den Arbeitsmarkt, die Förderung ihrer sozialen Integration und die Besserung der Beschäftigungsfähigkeit. Vorrangig ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Leistungen, die die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Nicht in den Rechtskreis des SGB II gehören die Leistungen nach dem Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Diese beruhen auf dem § 5a AsylbLG. Danach können Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gefördert werden.[1]mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   28.10.2004 4 Wochen testen

Nach dem vom 01.01.2005 an geltenden § 16 Abs. 3 SGB II sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Für diese zusätzlichen Arbeiten, die von kommunalen und freien Trägern sowie von gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen angeboten werden, ist den ...mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   23.11.2011 4 Wochen testen

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (so genannte Ein-Euro-Jobs), wie sie in § 16d SGB II (bis 31.12.2008 § 16 Abs. 3 SGB II) geregelt sind, begründen ein von Rechtssätzen des öffentlichen Rechts geprägtes Rechtsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis. Sie begründen ferner kein entgeltliches ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.01.2005 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Untersagung Einstellungen auf „Ein Euro-Job Basis” ohne Zustimmung des Antragstellers Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 2.500,– EUR festgesetzt. Gründe Der Antrag auf Gewährung von ...mehr