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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 23 Adressänderungen des VN sind dem VR mitzuteilen, § 13 Abs. 1 S. 1 VVG. Die Regelung stellt eine verschuldensunabhängige Obliegenheit für den VN dar.[1] Zusätzlich ist diese Obliegenheit (regelmäßig) in den Versicherungsbedingungen benannt. Ist der VN postalisch oder telekommunikativ nicht erreichbar, kann dies ...mehr

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Rz. 29 Der Verlust des Arbeitsplatzes hat zunächst einmal keinen direkten Einfluss auf den Bestand eines Vertrags. Die Prämien sind also grundsätzlich weiter zu zahlen, ein pauschales Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Allerdings gibt es spezielle Aspekte zu berücksichtigen. So ist daran zu denken, dass eine für ...mehr

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Rz. 26 Die Änderung anderer Kommunikationswege ist sinnvollerweise dem VR mitzuteilen. Gerade im Schadenfall kann dies sehr wichtig sein. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.12: Änderung der telefonischen Erreichbarkeit/E-Mail-Adresse Per Mail _________________________ _________________________ ...mehr

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Über 1.000 Seiten geballtes Wissen zum IT-Recht, und das in Form von in der Praxis direkt einsetzbaren Verträgen und Erklärungen. Von "A" wie Arbeitsrecht über "H" wie Hardware- und "S" wie Softwareverträge bis hin zu "W" wie Werbe- oder auch wie Website-Verträge. Einen Schwerpunkt der Neuauflage stellt sicherlich der ...mehr

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Rz. 67 Bei der Prozessfinanzierung gibt es zunächst ganz klar den Anwaltsvertrag zwischen VN (Mandant) und Anwalt. Daneben kommt der Finanzierungsvertrag zwischen Anspruchsinhaber (VN) und Prozessfinanzierer. Zwischen Anwalt und Prozessfinanzierer besteht kein Vertragsverhältnis. Für die Zusammenarbeit ergeben sich ...mehr

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I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im ...mehr

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Rz. 6 Vertritt man den VR, kommt oft die Frage nach dem persönlichen Erscheinen eines Vertreters des VR auf; häufig wird sogar der Vorstandsvorsitzende geladen. Letztlich geht es den Richtern darum, dass jemand erscheint, der einen Vergleich abschließen kann. Es ist daher sinnvoll, wenn direkt vom VR eine erweiterte ...mehr

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Rz. 2 Gegenüber einem VR kann eine übliche Mandatsvollmacht genutzt werden. Wichtig ist es, auf eine genaue Bezeichnung des Mandats (Schadennummer, Vertragsnummer) und des Gegners (VR) zu achten. Hier kann eine nachlässige Angabe zu Verzögerungen in der Schadenregulierung und zu Mehraufwand bei der Mandatsbetreuung ...mehr

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Rz. 27 In §§ 23–25 VVG finden sich die grundlegenden Regelungen zur Gefahrerhöhung und den daraus resultierenden Folgen. Spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. § 181 VVG für die Unfallversicherung) und Bestimmungen in den jeweilige Bedingungswerken können die allgemeinen Vorschriften ergänzen oder abändern. Die ...mehr

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I. Checkliste: Kurzfristige Beschäftigung Rz. 12mehr

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Rz. 25 Auch Namensänderungen sind dem VR anzuzeigen, § 13 Abs. 1 S. 3 VVG. Unterbleibt dies, kann es zu Verzögerungen insbesondere in der Schadenbearbeitung führen. Der Grund für eine Namensänderung, ob Vor- oder Nachname, spielt für die Obliegenheit keine Rolle und ist deshalb nicht zwingend zu benennen. Es ist aber ...mehr

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Rz. 31 Die anwaltliche Beratung kann die Frage aufwerfen, ob ein Versicherungsvertrag nicht besser von einem Dritten übernommen wird. So kann bei Eigentumswechsel die Übernahme der Gebäudeversicherung im Raume stehen oder die Umwandlung einer einst von Eltern für Ihre Kinder als Fremdversicherung abgeschlossenen ...mehr

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Rz. 71 Der erste Schritt ist natürlich die genaue Betrachtung des Falls. Alle Unterlagen liegen vor, die Analyse ergibt, dass die Erfolgsaussichten sehr gut sind und im Ergebnis nur die Finanzierung nicht gewährleistet ist oder der Mandant das Finanzierungsrisiko nicht tragen möchte. Dann kann man prüfen, ob ein ...mehr

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Rz. 64 Besteht keine Rechtsschutzversicherung für den konkreten Streitfall und sind die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten dergestalt, dass es einerseits keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gibt, andererseits die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus eigenen Mitteln geschultert werden können, sollte eine ...mehr

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I. Muster: Fragebogen für geringfügig Beschäftigte (Langfassung) Rz. 7mehr