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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

I. Vorbemerkung Die Einkommenspfändung ist eine der vielversprechendsten Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Arbeitnehmer. Der Anwalt kann – je nach Ausgangslage – unterschiedliche Mandate vertreten: Meist wird er als Vertreter des Gläubigers die Zwangsvollstreckung erfolgreich betreiben. Möglicherweise suchen aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

Rz. 38 Die Frage nach Lohn- und Gehaltspfändungen wird in der Rspr. unterschiedlich beurteilt. Wegen des hiermit verbundenen, je nach Umfang der Pfändungen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwandes für den Arbeitgeber ist ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zu bejahen, sodass die Frage zugelassen werden sollte ...mehr

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1. Überprüfungspflicht? Der Arbeitgeber ist dem Gläubiger nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Auskunft verpflichtet (§ 840 ZPO). Die üblichen Fragen lauten:mehr

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1. Zusammenrechnung verschiedener Einkünfte, § 850e ZPO Verfügt der Schuldner über verschiedene Einkünfte, so muss jeder Drittschuldner die Pfändungstabelle zugrunde legen, wodurch sich ein geringerer oder auch gar kein Pfändungsbetrag ergibt. Auf Antrag des Gläubigers kann das Gericht aber anordnen, dass verschiedene ...mehr

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Es gilt das Prioritätsprinzip: Der Rangerste bekommt bei der Einkommenspfändung das gesamte pfändbare Einkommen, bis seine Forderung vollständig erfüllt ist. Entsprechend gibt es konkurrierende Begehrlichkeiten der Gläubiger, die der Drittschuldner einordnen muss. 1. Außerhalb der Insolvenz Pfändungen werden mit der ...mehr

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Das auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesene Nettoeinkommen ist aber nicht unbedingt das pfändungsrelevante Nettoeinkommen, denn manche Einkommensbestandteile sind unpfändbar, vor allem aufgrund von § 850a ZPO. a) Unpfändbare Bezüge Zitat § 850a ZPO Unpfändbare Bezüge Unpfändbar sindmehr

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Nach der Zustellung hat der Drittschuldner die Rangfolge zu bestimmen und den Pfändungsbetrag selbstständig zu berechnen. Maßgebend für die Pfändungsberechnung ist § 850c ZPO und die dazugehörige Tabelle (Anlage zu § 850c ZPO). Diese ist an die Entwicklung der Renten angepasst und kann sich alle zwei Jahre verändern, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2024 4 Wochen testen

Rz. 231 Gehaltspfändungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn zahlreiche Pfändungen für den Arbeitgeber einen erheblichen, über das Übliche hinausgehenden Arbeitsaufwand in der Gehaltsbuchhaltung verursachen.[593] Diese Voraussetzungen sind jedenfalls bei einem Arbeitsverhältnis gegeben, das noch ...mehr

Größer werdende Stapel von Münzen
News 11.06.2024 Lohn- und Gehaltspfändung

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden vom Gesetzgeber zum 1.7.2024 deutlich um gut 6,38 % erhöht.  mehr

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Die Einkommenspfändung ist eine der vielversprechendsten Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Arbeitnehmer. Der Anwalt kann – je nach Ausgangslage – unterschiedliche Mandate vertreten: Meist wird er als Vertreter des Gläubigers die Zwangsvollstreckung erfolgreich betreiben. Möglicherweise suchen aber auch der ...mehr

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Die Insolvenz des Arbeitnehmers führt dazu, dass sowohl Abtretungen als auch Pfändungen nicht mehr bedient werden, sondern der Anspruch des Insolvenzverwalters Vorrang für den nach der Tabelle pfändbaren Anteil hat. Hinweis: Der Vorrang gilt auch für die Abtretung an den Treuhänder nach § 287 InsO, also für die ...mehr

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Führt der Arbeitgeber zu wenige pfändbare Anteile ab, so haftet er dem Gläubiger für die Restzahlung. Regelmäßig wird er dem Arbeitnehmer dann zu viel überwiesen haben und kann die Summe dann von diesem zurückfordern. Weigert sich der Arbeitgeber, den angemessenen Pfändungsbetrag an den Gläubiger abzuführen, erfolgt ...mehr

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Verfügt der Schuldner über verschiedene Einkünfte, so muss jeder Drittschuldner die Pfändungstabelle zugrunde legen, wodurch sich ein geringerer oder auch gar kein Pfändungsbetrag ergibt. Auf Antrag des Gläubigers kann das Gericht aber anordnen, dass verschiedene Einkünfte zusammengerechnet werden (§ 850e Nr. 2 ZPO). ...mehr

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Es ist grundsätzlich dem Schuldner überlassen, welche Steuerklasse er wählt, wenn er verheiratet ist. In der Regel wird derjenige Ehegatte, der das höhere Einkommen hat, die Steuerklasse III wählen, der mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse V. Es ist aber auch legitim, dass beide Ehepartner die Klasse IV ...mehr

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Eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zugunsten des Schuldners kommt nach § 850f Abs. 1 ZPO bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen in Betracht, oder dann, wenn durch die Pfändung sein sozialhilferechtliches Existenzminimum gefährdet ist. Zitat § 850f Änderung des unpfändbaren Betragesmehr