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Relevanz Datum
Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   09.02.2007 4 Wochen testen

OFD Frankfurt, Verfügung v. 9.2.2007, S 0166 A - 1 - St II 4.03mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   24.11.2008 4 Wochen testen

OFD Hannover, Verfügung v. 24.11.2008, S 0535 - 28 - StO 136 1. Allgemeines Da fast jeder Schuldner über zumindest ein Girokonto verfügt, ist die Kontopfändung bei einer Bank naturgemäß die am häufigsten vorkommende Vollstreckungsmaßnahme des Innendienstes. Die Pfändung erfolgt mit Vorlage Voll 38. Dabei ist es ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   29.08.2011 4 Wochen testen

Da Beiträge des Arbeitgebers nicht pfändbar sind, bleiben sie bei Ermittlung des pfändbaren Einkommens unberücksichtigt. Das pfändbare Einkommen wird deshalb auf der Basis des um die Entgeltumwandlung verminderten Bruttoentgelts berechnet.mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.03.2022 4 Wochen testen

OFD Karlsruhe, Verfügung vom 18.3.2022, S 0166 (§ 46 Karte 1) 1. Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sind als Sofortsachen zu behandeln. Insbesondere ist nach Eingang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unverzüglich sicherzustellen, dass die gepfändeten ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   30.07.2018 4 Wochen testen

LfSt Bayern v. 30.7.2018, S 0166.1.1-13/3 St 43 1. Allgemeines Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Für die Pfändung durch private Gläubiger gelten die Vorschriften der §§ 829 ff. ZPO, für behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bei ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2001 4 Wochen testen

OFD Karlsruhe, Verfügung v. 1.8.2001, S 0166/1 1. Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sind als Sofortsachen zu behandeln. Insbesondere ist nach Eingang eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unverzüglich sicherzustellen, dass die gepfändeten Beträge nicht ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   07.04.2016 4 Wochen testen

OFD Niedersachsen, Verfügung v. 7.4.2016, S 0535 - 28 - St 163 1. Allgemeines Die Forderungen des Vermieters gegen den Mieter sowie des Verpächters gegen den Pächter auf Entrichtung des Mietzinses (§ 535 Abs. 2 BGB) bzw. des Pachtzinses (§ 581 Abs. 1 BGB) sind Geldforderungen und unterliegen der Pfändung nach § 309 ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   13.12.2005 4 Wochen testen

LfSt Bayern v. 13.12.2005, S 0166 - 3 St 41 N 1. Allgemeines Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Für die Pfändung durch private Gläubiger gelten die Vorschriften der §§ 829 ff. ZPO, für behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bei ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.02.2004 4 Wochen testen

OFD München, Verfügung v. 25.2.2004, S 0166 - 46 St 312 1. Allgemeines Erstattungs- und Vergütungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Für die Pfändung durch private Gläubiger gelten die Vorschriften der §§ 829 ff. ZPO, für behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügungen ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   16.04.2002 4 Wochen testen

OFD Hannover, Verfügung v. 16.4.2002, S 0535 - 86 - StO 323/S 0015 - 70 - StH 561 1. Für die Pfändung von Anteilen und Rechten an dem Gesellschaftsvermögen einer KG gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Pfändung von Anteilen am Gesellschaftsvermögen einer OHG entsprechend. 2. Die Pfändung eines Anspruchs auf ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.01.2015 4 Wochen testen

LfSt Bayern v. 14.1.2015, S 0166.1.1 - 6/2 St 42 Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung auf die Ansprüche auf Eigenheimzulage entsprechend anzuwenden. Die Eigenheimzulage kann demzufolge wie eine Steuervergütung abgetreten, ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   29.08.2011 4 Wochen testen

Das BAG hat im Urteil vom 30. Juli 2008 - 10 AZR 459/07- im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens festgestellt, dass nach Abtretung des pfändbaren Teils des Entgelts an einen Treuhänder der Arbeitnehmer nicht mehr zum Nachteil seiner Gläubiger über den abgetretenen Teil seines Entgelts verfügen darf. Der in ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   30.04.2002 4 Wochen testen

OFD Cottbus, Verfügung v. 30.04.2002, S 0166 - 6 - St 251 Für die Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist es u.a. erforderlich, dass die gepfändete Forderung hinreichend genau bezeichnet ist, um sie von anderen Ansprüchen des Vollstreckungsschuldners unterscheiden zu können. Dazu hatte der BFH ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.08.2001 4 Wochen testen

OFD Magdeburg, Verfügung v. 10.8.2001, S 0535 - 29 - St 315 1. Allgemeines Die Pfändung von Geldforderungen führt in der Regel schneller und sicherer zu einem Vollstreckungserfolg als andere Vollstreckungsmaßnahmen. Insbesondere bei größeren Rückständen ist vorrangig von der Möglichkeit der Pfändung von ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.05.1998 4 Wochen testen

OFD München, Verfügung v. 27.5.1998, S 0166 - 53/2 St 312 Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 EigZulG sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO auf die Ansprüche auf Eigenheimzulage entsprechend anzuwenden. Die Eigenheimzulage kann demzufolge wie eine Steuervergütung abgetreten, verpfändet und gepfändet werden ...mehr