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Relevanz Datum
Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.10.1999 4 Wochen testen

OFD Koblenz, Verfügung v. 25.10.1999, S 2177 A - St 31 1 Die für Fragen der Abgabenordnung zuständigen Referatsleiter der obersten Finanzbehörden der Länder haben entschieden, dass die Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigten, vereidigten ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.01.2011 4 Wochen testen

OFD Frankfurt, Verfügung v. 19.1.2011, S 2145 A - 15 - St 210 Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG; ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   16.05.2006 4 Wochen testen

OFD Koblenz, Verfügung v. 16.5.2006, S 2177/S 2334 A - St 31 3 Nach der Kurzinformation Nr. 003/05 vom 11.1.2005, S 2177/S 2334 A – St 31 3 konnten Einsprüche, die sich gegen die Nichtberücksichtigung eines mit Hilfe der Software „Microsoft Excel” elektronisch geführten Fahrtenbuchs richteten, wegen des beim BFH ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.02.2013 4 Wochen testen

OFD Rheinland, Verfügung v. 18.2.2013, Kurzinformation LSt-Außendienst Nr. 2/2013 Elektronische Fahrtenbücher bzw. elektronische Fahrtenbuchprogramme werden von der Finanzverwaltung weder zertifiziert noch zugelassen. Eine derartige Zertifizierung/Zulassung könnte sich auch immer nur auf eine bestimmte Programmversion ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.01.2001 4 Wochen testen

OFD München, Verfügung v. 18.1.2001, S 2145 - 20 St 41/42 1. Keine Verpflichtung zur unaufgeforderten Vorlage eines Fahrtenbuchs Es ist weder gesetzlich § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) noch durch das BMF-Schreiben vom 12.5.1997, BStBl 1997 I S. 562 bestimmt, dass das Fahrtenbuch zur tatsächlichen Ermittlung des privaten ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.04.2000 4 Wochen testen

OFD Frankfurt, Verfügung v. 19.4.2000, S 2145 A - 15 - St II 20 Nach einem Beschluss der ESt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder berechtigen berufliche Verschwiegenheitspflichten bei Personen, die zum Kreis der nach, § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO Auskunftsverweigerungsberechtigten gehören, ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.01.2005 4 Wochen testen

OFD Koblenz, Verfügung v. 17.1.2005, S 2177/S 2334 A Das Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.9.2004, 9 K 1073/04 H (L) eine mit der Software „Microsoft Excel”, einem Programm zur Tabellenkalkulation, erstellte Auflistung mit Aufzeichnungen zu Fahrten mit einem betrieblichen Kraftfahrzeug nicht als ordnungsgemäßes ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   09.05.2000 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 9.5.2000, IV C 2 - S 2177 - 10/00 Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.2.2000, in dem Sie um Mitteilung bitten, ob die für Taxifahrer möglichen Erleichterungen bei der Führung eines Fahrtenbuches auch von Fahrlehrern angewendet werden können. Für die ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.07.1997 4 Wochen testen

OFD Rostock, Verfügung v. 31.7.1997, S 2117 - St 233 Es wurde die Frage gestellt, ob bei Bezirksschornsteinfegern von den in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG i.V.m.Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 2 LStR 1996 vorgegebenen Anforderungen zur Führung eines Fahrtenbuchs abgewichen werden kann. Entsprechend dem BMF-Schreiben vom 12.5.1997 ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   09.05.2000 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 9.5.2000, IV C 2 - S 2177 - 11/00 Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.2.2000, in dem Sie um Mitteilung bitten, ob die Erleichterungen bei der Führung eines Fahrtenbuches, die für bestimmte Berufsgruppen möglich sind, auch von Mietwagenunternehmen angewendet werden können. Für die ertragsteuerliche ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.11.2009 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 18.11.2009, IV C 6 - S 2177/07/10004, BStBl I 2009, 1326 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.05.1997 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 12.5.1997, IV B 2 - S 2177 - 29/97, BStBl I 1997, 562 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.01.2013 4 Wochen testen

LfSt Bayern v. 22.1.2013, S 2177.1.1 - 3/6 St 32 BMF-Schreiben vom 21.1.2002 (BStBl 2002 I S. 148), 27.8.2004 (BStBl 2004 I S. 864) und vom 7.7.2006 (BStBl 2006 I S. 446) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.1999 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 1.12.1999, IV C 2 - S 2177 - 43/99 Es ist gefragt worden nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Privatnutzung von betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu den Vorschlägen, die die Anwendung der ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.01.2002 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 21.1.2002, IV A 6 - S 2177 - 1/02, BStBl I 2002, 148 Bezug: BMF-Schreiben vom 12.5.1997, IV B 2 - S 2177 - 29/97, BStBl 1997 I S. 562 und vom 4.8.1999, IV C 2 - S 2177 - 28/99, BStBl 1999 I S. 727. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerliche Erfassung der ...mehr