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Rundschreiben aus SGB Office Professional    20.01.2014 4 Wochen testen

[1] Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die aufgrund der neuen Rechtslage ab 1. Januar 2013 rentenversicherungspflichtig sind, können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Im Haushaltsscheck-Verfahren ist ein gesonderter Antrag nicht erforderlich. ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   13.12.2016 4 Wochen testen

[1] Personen, die nach den § 6, § 231 Abs. 1 bis 8, § 231a SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, unterliegen – ebenso wie die nach § 5 Abs. 1 bis 3 SGB VI rentenversicherungsfreien Personen – bei Ausübung einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegetätigkeit unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   31.12.2025 4 Wochen testen

[1] Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht von berufsständisch versorgten Beschäftigen ist fast vollständig digitalisiert worden (§ 6 Abs. 2 SGB VI). [2] Lediglich die elektronische Übermittlung der Entscheidung der DRV Bund an den Arbeitgeber stand noch aus und ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   31.12.2025 4 Wochen testen

[1] Mit der Neuregelung wird es geringfügig entlohnt Beschäftigten ermöglicht, eine zuvor erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für zukünftige Entgeltabrechnungszeiträume einmalig auf Antrag aufheben zu lassen (§ 6 Abs. 6 SGB VI); durch die Aufhebung wird der geringfügig Beschäftigte wieder ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    12.12.2013 4 Wochen testen

[1] Personen, die nach den §§ 6, 231 Abs. 1 bis 8, 231a SGB VI von der Versicherungspflicht befreit sind, unterliegen - ebenso wie die nach § 5 Abs. 1 bis 3 SGB VI versicherungsfreien Personen - bei Ausübung einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegetätigkeit unter den Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    20.01.2014 4 Wochen testen

[1] Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. [2] Der Antrag kann bei mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden. Die Befreiung verliert erst mit dem Ende der geringfügig ...mehr

Rundschreiben aus SGB Office Professional    20.01.2014 4 Wochen testen

[1] Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt als erteilt, wenn die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Haushaltsschecks widerspricht. Die Befreiung ist unwiderruflich und wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Haushaltsscheck unterschrieben wird, frühestens ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   08.10.1991 4 Wochen testen

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB VI ist nicht personenbezogen, sondern nach § 6 Abs. 5 Satz 1 SGB VI auf die jeweilige Beschäftigung oder Tätigkeit beschränkt. Berufsfremde Beschäftigungen oder Tätigkeiten werden daher grundsätzlich nicht von der Befreiung ...mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   14.09.1999 4 Wochen testen

Nach früherem Recht konnten sich bestimmte Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wobei die ausgesprochene Befreiung nicht widerrufen werden kann. Gleichwohl können die befreiten Personen Rentenansprüche erworben haben, die zur Zubilligung einer Vollrente wegen Alters führen. Nehmen solche ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   08.10.1991 4 Wochen testen

[akt.] Die Antragsfrist für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beträgt drei Monate. Die Befreiung wirkt nach § 6 Abs. 4 SGB VI demzufolge vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an.mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   18.05.2009 4 Wochen testen

hier: Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzung am 17.03.2009 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde in § 28a Absatz 12 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IV - klargestellt, dass die Arbeitgeber ab 01.01.2009 auch für Beschäftigte, die ausschließlich in der ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   08.10.1991 4 Wochen testen

[1] [akt.] Personen, die am 31.12.1991 von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, bleiben nach § 231 Abs. 1 Satz 1 SGB VI in derselben Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit auch weiterhin von der Versicherungspflicht befreit. Hierunter fallen insbesondere Personen, die am 31.12.1991 ...mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   28.11.1996 4 Wochen testen

Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (1. SGB XI-Änderungsgesetz – 1. SGB XI-ÄndG) vom 14. Juni 1996 wurde in § 44 SGB XI ein neuer Absatz 2 mit folgendem Inhalt eingefügt: "Für Pflegepersonen, die wegen einer Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen ...mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   12.11.2014 4 Wochen testen

Die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) in der zuletzt von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verabschiedeten Fassung tragen das Datum vom 20.12.2012. Die Behandlung geringfügiger Beschäftigungen wird mit Wirkung vom ...mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   13.01.2017 4 Wochen testen

Beschäftigte, die eine Altersvollrente beziehen, sind bisher nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI (in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Arbeitgeber haben für diese Beschäftigten lediglich den Arbeitgeberanteil nach § 172 Abs. 1, 3 oder 3a SGB VI zur ...mehr