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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.03.2023 4 Wochen testen

§ 107 1Die Interessen der Rechtsreferendare nach diesem Gesetz werden von dem Personalrat der Dienststelle wahrgenommen, bei der sie sich jeweils in Ausbildung befinden. 2Werden in der Dienststelle in der Regel mindestens fünf Rechtsreferendare ausgebildet, so können sie eine Vertrauensperson wählen; ein Wahlrecht zum ... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.11.2025 4 Wochen testen

(1) 1Die Gesamtheit der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eines Oberlandesgerichtsbezirks gilt als Dienststelle. 2Die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nehmen an der allgemeinen Personalvertretung nicht teil. 3Als Leiterin oder Leiter der Dienststelle gilt die Präsidentin oder der Präsident des ... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.11.2024 4 Wochen testen

1Die Interessen der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nach diesem Gesetz werden von dem Personalrat der Dienststelle wahrgenommen, bei der sie sich jeweils in Ausbildung befinden. 2Werden in der Dienststelle in der Regel mindestens fünf Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ausgebildet, so können sie ... mehr

Gesetz aus Haufe Steuer Office Excellence   10.03.2026 4 Wochen testen

§ 45 Wahl der Personalräte (1)[1] Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Personalräte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im juristischen Vorbereitungsdienst gelten die §§ 1 bis 3, § 5 Absatz 1 Satz 1 sowie die §§ 6 bis 14, 16, 17, 19 bis 23, 25 und 26 entsprechend mit der Maßgabe, dass die ... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.03.2023 4 Wochen testen

§ 107 ERSTER TITEL Rechtsreferendare § 107 1Die Interessen der Rechtsreferendare nach diesem Gesetz werden von dem Personalrat der Dienststelle wahrgenommen, bei der sie sich jeweils in Ausbildung befinden. 2Werden in der Dienststelle in der Regel mindestens fünf Rechtsreferendare ausgebildet, so können sie eine ... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.12.2015 4 Wochen testen

(1) 1Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. 2Er umfasst (2) Nach Ableistung eines Teils des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Bundesland oder nach Wiederaufnahme in den Vorbereitun... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen
Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.12.2015 4 Wochen testen

(1) 1Der Erholungsurlaub beträgt jährlich 26 Tage. 2Das Ausbildungsjahr gilt als Urlaubsjahr. 3Bei der Urlaubsgewährung sind die Bedürfnisse der Ausbildung zu berücksichtigen; während der Dauer der Lehrgänge soll Erholungsurlaub nicht bewilligt werden. (2) Durch den Dienstvorgesetzten kann Sonderurlaub bis zu fünf ... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

1Die Interessen der Rechtsreferendare nach diesem Gesetz werden von dem Personalrat der Dienststelle wahrgenommen, bei der sie sich jeweils in Ausbildung befinden. 2Werden in der Dienststelle in der Regel mindestens fünf Rechtsreferendare ausgebildet, so können sie eine Vertrauensperson wählen; ein Wahlrecht zum ... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

(1) 1Die Amtszeit der Referendariatsvertretungen beträgt ein Jahr. 2Sie beginnt am 1. Mai eines Jahres und endet mit dem 30. April des nächsten Jahres. 3Die regelmäßigen Wahlen der Referendariatsräte finden jährlich in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. März statt. (2) 1Wahlberechtigt zum jeweiligen Referendariatsrat ... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen
Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen
Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Für den Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums gilt dieses Gesetz mit folgenden Abweichungen: mehr

Gesetz aus Haufe Personal Office Platin   17.09.2025 4 Wochen testen

(1) Als Dienststellen gelten (2) Als Leiterin oder als Leiter der Dienststelle gilt im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 die Generalstaatsanwältin oder der Generalstaatsanwalt, im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 die Präsidentin oder der Präsident des Oberla... mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen