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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.11.2025 4 Wochen testen

(1) 1Bei Hinausschiebung der Altersgrenze nach § 39 LBG wird ab dem Beginn des auf den Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze folgenden Kalendermonats nach Maßgabe des Absatzes 2 ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt, soweit nicht bei einer Teilzeitbeschäftigung mit ungleichmäßig verteilter ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.11.2025 4 Wochen testen

1Bei einer Teilzeitbeschäftigung bei Hinausschiebung der Altersgrenze nach § 39 in Verbindung mit § 69 LBG erhält der Beamte oder Richter ab dem Beginn des auf den Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze folgenden Kalendermonats zur Besoldung nach § 8 Absatz 1 einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag, ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

(1) 1Zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes kann Beamtinnen und Beamten der Besoldungsordnung A sowie der Besoldungsordnung W Besoldungsgruppe W 1 ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt werden, wenn ein bestimmter Dienstposten andernfalls im Hinblick auf die fachliche ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   19.11.2025 4 Wochen testen

1Wird über die gesetzliche Altersgrenze hinaus Dienst geleistet und werden aus diesem Rechtsverhältnis keine Versorgungsbezüge gezahlt, wird ab dem Beginn des auf den Zeitpunkt des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze folgenden Kalendermonats ein Zuschlag in Höhe von 8 v. H. des Grundgehalts gewährt; dies gilt ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.09.1994 4 Wochen testen

(1) 1Das Kindergeld für die Kinder, für die dem Berechtigten der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes zusteht, erhöht sich um den nach Absatz 6 bemessenen Zuschlag, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes) des Berechtigten geringer ist als der Grundfreibetrag ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   25.11.2025 4 Wochen testen

(1) 1Bei einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 32 des Landesbeamtengesetzes wird ein Zuschlag gewährt. 2Der Zuschlag wird nicht neben einem Zuschlag nach § 8 Absatz 2 in Verbindung mit § 70 oder § 91 Absatz 4 gewährt. 3Der Zuschlag beträgt 10 Prozent des Grundgehalts und ist nicht ruhegehaltfähig. ...mehr

Gesetz aus Haufe Sustainability Office   08.10.2021 4 Wochen testen

Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören ungewünschter Informationen ist je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten Ti ein Informationszuschlag KInf,i von 3 dB oder 6 dB zum Mittelungspegel LAm,i zu addieren. KInf,i ist in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergaben anzuwenden. ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

1Beamtinnen und Beamten, deren Ruhestand nach § 36 Abs. 2 NBG hinausgeschoben ist, wird für die Dauer des Hinausschiebens ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt. 2Der Zuschlag beträgt 8 vom Hundert des Grundgehalts.mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

(1) 1In den Fällen des von § 5 Absatz 2 Satz 2 oder § 64 Satz 1 des Sächsischen Richtergesetzes vom 4. Juli 2023 (SächsGVBI. S. 446, 451) [1], in der jeweils geltenden Fassung, erhalten Richter und Staatsanwälte bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand ab Beginn des auf den Zeitpunkt des Erreichens der ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   19.11.2025 4 Wochen testen

(1) 1Begrenzt dienstfähige Personen erhalten zusätzlich zu der Besoldung nach§ 9 Abs. 3 einen Zuschlag. 2Der Zuschlag setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem Erhöhungsbetrag. 3Der Grundbetrag beträgt 150 Euro; er verringert sich um jeweils 15 Euro für jeden Prozentpunkt, um den die Dienstfähigkeit von 80 ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.11.2025 4 Wochen testen

(1) 1Begrenzt Dienstfähige erhalten zusätzlich zu der Besoldung nach § 9 Satz 1 einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag. 2Der Zuschlag beträgt 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen den nach § 9 Satz 1 gekürzten Dienstbezügen und den Dienstbezügen, die sie bei Vollzeitbeschäftigung erhalten würden.3Ist die ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) 1Bestand am 31. Dezember 2020 Anspruch auf eine Rente mit einem Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1991, wird ab dem 1. Januar 2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt, wennmehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

(1) 1Beamte und Richter, denen ein Zuschlag nach § 64 in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung zusteht und deren Zuschlag nach § 64 in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung auf Grund der Neuregelung des § 64 niedriger ist, erhalten den Unterschiedsbetrag zwischen dem am 31. Dezember 2019 und dem am 1. Januar ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

(1) 1Beginnt die Rente erstmals in der Zeit vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2009 und sind bereits vor dem 1. Juli 1995 für mindestens fünf Jahre anrechenbare Beitragszeiten als Landwirt zurückgelegt worden, wird zu einer nach § 23 berechneten gleichartigen Rente ein Zuschlag gezahlt. 2Der Zuschlag gilt als Rente. 3Der ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) 1Bestand am 31. Dezember 2020 Anspruch auf eine Rente mit einem Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992, wird ab dem 1. Januar 2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt, wennmehr