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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2010 4 Wochen testen

(1) Träger der Weiterbildung im Sinne dieses Gesetzes sind juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, die Maßnahmen der Weiterbildung in eigener Verantwortung durchführen. (2) 1Landesorganisationen der Weiterbildung sind Zusammenschlüsse von Einrichtungen der Weiterbildung auf Landesebene. 2Sie ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2010 4 Wochen testen

(1)[1] 1Weiterbildung im Sinne dieses Gesetzes umfaßt alle Formen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge des Schulwesens, der beruflichen Erstausbildung, der außerschulischen Jugendbildung und der Fortbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes. 2Sie erstreckt sich ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2010 4 Wochen testen

(1) Der Landesausschuß für Weiterbildung hat die Aufgabe, bei der Verwirklichung dieses Gesetzes mitzuwirken. (2) Der Landesausschuß für Weiterbildung ist zu hören, bevor auf Grund dieses Gesetzes Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von grundsätzlicher Bedeutung erlassen werden oder über die Anerkennung von ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2010 4 Wochen testen

(1) Der Landesausschuß für Weiterbildung besteht aus 18 ordentlichen Mitgliedern und 18 stellvertretenden Mitgliedern. (2) 1Ihm gehören je zu gleichen Teilen an Vertreter der anerkannten Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung; Vertreter der anerkannten Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung; Sachverständige, ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2010 4 Wochen testen

Zur Entwicklung und Durchführung innovativer Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können staatlich anerkannten Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung für die zusätzlichen Personalausgaben Zuwendungen gewährt werden.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2020 4 Wochen testen

(1) Die Weiterbildung ist gleichberechtigter Teil des Bildungswesens neben vorschulischer Bildung, Schule, Berufsausbildung und Hochschule. (2) Weiterbildung ist ein wesentlicher Baustein im Kontext lebenslangen Lernens. (3) 1Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.12.2021 4 Wochen testen

(1) Träger der Weiterbildung im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und sonstige zumindest teilrechtsfähige Verwaltungseinheiten, Körperschaften, Personenvereinigungen und Organisationen, die Maßnahmen der Weiterbildung in eigener Verantwortung durchführen. (2) 1Landesorganisationen der ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2010 4 Wochen testen

1Die staatliche Förderung der Weiterbildung läßt das Recht der Einrichtungen auf selbständige Lehrplangestaltung unberührt. 2Freiheit der Lehre und die unabhängige Auswahl der Leiter oder Leiterinnen und Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen werden gewährleistet.mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   17.02.2025 4 Wochen testen

(1) 1Durch die Weiterbildung erbringen die nach § 34d Absatz 9 Satz 2 der Gewerbeordnung zur Weiterbildung Verpflichteten den Nachweis, dass sie ihre berufliche Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder erweitern. 2Die Weiterbildung muss dabei mindestens den Anforderungen der ausgeübten Tätigkeiten des zur ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

(1) 1Wer nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet ist, muss sich fachlich entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeit weiterbilden. 2Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind an den Vorgaben der Anlage 1 auszurichten. 3Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.12.2021 4 Wochen testen

(1) Dieses Gesetz regelt die staatliche Anerkennung von Einrichtungen und Landesorganisationen der Weiterbildung, die staatliche Förderung von staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung aus öffentlichen Mitteln und die Zusammenarbeit staatlich anerkannter Einrichtungen der Weiterbildung sowie das ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.03.2012 4 Wochen testen

(1) Die Weiterbildung ist gleichberechtigter Teil des Bildungswesens neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule. (2) 1Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung. 2Soweit die ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2010 4 Wochen testen

(1)[1] 1Die Weiterbildung dient der Verwirklichung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch Bildung, der Aneignung und Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche für die individuelle berufliche Entwicklung förderlich sein können oder der Aneignung und Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten, ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

(1) 1Die Einrichtungen der Weiterbildung im Sinne dieses Gesetzes nehmen am Berichtswesen Weiterbildung NRW teil. 2Sie übermitteln der Supportstelle Weiterbildung der Qualitäts- und Unterstützungsagentur für Schulen jährlich elektronisch für das vorangegangene Kalenderjahr in aggregierter Form Daten zu folgenden ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.12.2021 4 Wochen testen

(1) Der Landesausschuss für Weiterbildung hat die Aufgabe, bei der Verwirklichung dieses Gesetzes sowie des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) mitzuwirken. (2) Der Landesausschuss für Weiterbildung ist zu hören, bevor auf Grund dieses Gesetzes Verordnungen und Verwaltungsvorschriften von ...mehr