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Relevanz Datum
Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   02.08.2013 4 Wochen testen

(hier nicht wiedergegeben, Fundstelle: BAnz. 2009 Nr. 195 v. 24.12.2009, S. 4433-4434)mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   02.08.2013 4 Wochen testen

(hier nicht wiedergegeben, Fundstelle: BAnz. 2009 Nr. 195 v. 24.12.2009, S. 4435-4436)mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    01.01.2024 4 Wochen testen

§ 1 Einkommen (1) Zum Einkommen nach Kapitel 16 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, soweit nicht diese Verordnung, das Elfte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestimmen, dass ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.08.1989 4 Wochen testen

[Vorspann] Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Art. 1 1Dem in Harare am 22. April 1988 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.11.2025 4 Wochen testen

1Über das Vermögen und die Schulden ist ein Nachweis zu erbringen. 2Das Nähere regelt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.03.2005 4 Wochen testen

§ 88[1] Einzusetzendes Vermögen, Ausnahmen (1) Zum Vermögen im Sinne dieses Gesetzes gehört das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertungmehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.11.2025 4 Wochen testen

Den Inhalt des Nachweises über das Vermögen und die Schulden regelt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.03.2025 4 Wochen testen

(1) Für Vermögen, die die Gemeinde treuhänderisch zu verwalten hat, sind besondere Haushaltspläne aufzustellen und Sonderrechnungen zu führen. (2) 1Der Abschnitt 4 gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Haushaltssatzung der Beschluss über den Haushaltsplan tritt und von der Bekanntmachung abgesehen werden kann. ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.11.2024 4 Wochen testen

§ 33 Bestandsverzeichnisse (1) 1Die Gemeinde hat über die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und beweglichen Sachen, die ihr Eigentum sind oder ihr zustehen, Bestandsverzeichnisse zu führen. 2Aus den Verzeichnissen müssen Art und Menge sowie Belegenheit oder Standort der Gegenstände ersichtlich sein. (2) ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.12.2013 4 Wochen testen

§ 39 Bestandsverzeichnisse (1) 1Die Gemeinde hat über die unbeweglichen und beweglichen Sachen und grundstücksgleichen Rechte, die ihr Eigentum sind oder ihr zustehen, Bestandsverzeichnisse zu führen. 2Aus den Verzeichnissen müssen Art und Menge sowie Lage oder Standort der Sachen ersichtlich sein. (2) Verzeichnisse ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2021 4 Wochen testen

(1) Zu Beginn der Rechnungsführung nach § 1 ist nach den Regeln der doppelten Buchführung für die umgestellten Aufgabenbereiche eine Vermögens- und Schuldenübersicht unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der allgemein anerkannten kaufmännischen Regeln aufzustellen. (2) 1In der ersten ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   25.07.1988 4 Wochen testen

1Bei der Auflösung muß das Vermögen, soweit es nicht an die Mitglieder zurückzuzahlen ist, für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. 2Nähere Bestimmung über die Verwendung trifft die Anerkennungsbehörde; ihr ist auf Verlangen das Vermögen unter Nachweis seines Bestands auszuhändigen. 3Die Verwendung muß den Zwecken ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.12.2007 4 Wochen testen

Das Vermögen ist ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei (2) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.01.2025 4 Wochen testen

(1) Die Kommunen sollen Vermögensgegenstände nur erwerben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit erforderlich ist. (2) 1Die Vermögensgegenstände sind pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen. 2Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie ...mehr