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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.07.1990 4 Wochen testen

§ 56 (1) 1Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt auf Klage der Mutter oder des Vormundes des minderjährigen Kindes. 2Ist das Kind volljährig, kann es selbst klagen. (2) 1Die Klage des volljährigen Kindes ist nur binnen Jahresfrist zulässig. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis der ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.07.1990 4 Wochen testen

(1)[1] 1Werden nach Anerkennung der Vaterschaft (§§ 55 und 57) Tatsachen bekannt, die gegen die Vaterschaft sprechen, kann auf Klage der Mutter, des Vormundes des Kindes oder des bisher als Vater festgestellten Mannes die Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung festgestellt werden, wenn die Vaterschaft dieses Mannes ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.07.1990 4 Wochen testen

Ist die Vaterschaft durch Anerkennung oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt worden, kann kein anderer Mann als Vater festgestellt werden, solange die Feststellung nicht gerichtlich für unwirksam erklärt worden ist (§§ 59 und 60).mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.04.2026 4 Wochen testen

(1) Ein Antrag, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn das Kind minderjährig und ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.04.2026 4 Wochen testen

(1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.07.1990 4 Wochen testen

§§ 56 - 60 Die Feststellung der Vaterschaft im gerichtlichen Verfahren § 56 (1) 1Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt auf Klage der Mutter oder des Vormundes des minderjährigen Kindes. 2Ist das Kind volljährig, kann es selbst klagen. (2) 1Die Klage des volljährigen Kindes ist nur binnen Jahresfrist ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.07.1990 4 Wochen testen

§ 61 Grundsätze (1) 1Soll geltend gemacht werden, daß ein während der Ehe oder bis zum Ablauf des dreihundertundzweiten Tages nach ihrer Beendigung geborenes Kind nicht vom Ehemann abstammt, kann die Vaterschaft durch ihn selbst, die Mutter des Kindes oder den Staatsanwalt im Wege der Klage angefochten werden. 2Im ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.07.1990 4 Wochen testen

§ 54 Grundsätze (1) Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet oder wurde im Falle der Anfechtung der Vaterschaft rechtskräftig festgestellt, daß ihr Ehemann nicht der Vater des Kindes ist (§ 61), so wird der Vater durch Anerkennung der Vaterschaft oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt. (2) 1Als Vater ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.07.1990 4 Wochen testen

(1) 1Die Vaterschaft wird durch die nach der Geburt des Kindes mit Zustimmung der Mutter erklärte Anerkennung des Vaters festgestellt. 2Ist die Mutter nicht voll geschäftsfähig, muß auch ihr gesetzlicher Vertreter zustimmen. 3Hat das Kind einen Vormund, ist zur Wirksamkeit der Anerkennung auch dessen Zustimmung ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   04.07.2008 4 Wochen testen

(1) Wird die Vaterschaft nach der Beurkundung der Geburt des Kindes anerkannt oder gerichtlich festgestellt, so ist dies am Rande des Geburtseintrags zu vermerken. (2) 1Dem Standesbeamten, der die Geburt des Kindes beurkundet hat, ist eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung oder der Entscheidung zu ...mehr

Gesetz aus Controlling Office   4 Wochen testen

(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen. (2) 1Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. 2Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an ...mehr

Gesetz aus VerwalterPraxis Gold   4 Wochen testen

Ist eine Klage auf Anfechtung der Vaterschaft wegen Fristablaufs rechtskräftig abgewiesen worden, so ist eine Restitutionsklage nach § 641i der Zivilprozessordnung auch dann nicht statthaft, wenn ein nach § 1598a des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.03.2009 4 Wochen testen

(1) 1In dem Verfahren, das die Feststellung des Vaters eines Kindes zum Gegenstand hat, hat das Gericht die Mutter des Kindes sowie, wenn der Mann gestorben ist, dessen Ehefrau, Lebenspartner, Eltern und Kinder zu hören. 2Das Gericht darf von der Anhörung einer Person nur absehen, wenn diese zur Abgabe einer Erklärung ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

(1) 1Wird der Ausländerbehörde von einer beurkundenden Behörde oder einer Urkundsperson mitgeteilt, dass konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehen, prüft die Ausländerbehörde, ob eine solche vorliegt. 2Ergibt die ...mehr

Gesetz aus Controlling Office   4 Wochen testen

(1) Die Vaterschaft darf nicht gezielt gerade zu dem Zweck anerkannt werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes, des Anerkennenden oder der Mutter zu schaffen, auch nicht, um die rechtlichen Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten ...mehr