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Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§§ 1 - 5 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich (1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Aufgaben, die die Deutsche Post AG nach § 119 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kraft Gesetzes für die Träger der Rentenversicherung wahrnimmt (Pflichtaufgaben). ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) 1Der Renten Service wird für die Träger der Rentenversicherung tätig. 2Rechte und Pflichten des Renten Service und der Träger der Rentenversicherung richten sich bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben un...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) 1Das Entgelt für die Dienstleistung des Renten Service für jede Zahlung wird durch Vereinbarung zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Post AG geregelt. 2Die Vereinbarung gilt auch für die Auszahlung von Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Deutsche Post AG nach ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) 1Der Renten Service stellt die Zahlung laufender Geldleistungen auch ohne Auftrag des zuständigen Trägers der Rentenversicherung ein, wennmehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

(1) 1Die zuständige Personalvertretung hat bei der Aufstellung und Änderung von Richtlinien nach § 3 des Personalvermittlungsförderungsgesetzes vom 31. Mai 2006 (Amtsbl. S. ...) mitzuwirken. 2Gleichzeitig vorliegende Mitbestimmungsrechte nach den §§ 78, 80 und 84, Initiativrechte und sonstige Beteiligungsrechte treten ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   13.11.2024 4 Wochen testen

§ 86 Sondervertretung (1) 1In Angelegenheiten, die alle obersten Landesbehörden betreffen, und die einheitlich zu regeln sind, nimmt die Aufgaben der bei diesen gebildeten Stufenvertretungen (Personalräte) eine Sondervertretung wahr. 2Diese setzt sich aus je drei Mitgliedern zusammen, die von den bei den obersten ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§ 37 Aufhebung von Vorschriften Die Verordnung über die von den Trägern der Sozialversicherung an die Deutsche Bundespost zu zahlenden Vergütungen für das Auszahlen von Renten vom 25. April 1978 (BGBl. I S. 584) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Rentendienst der Deutschen Bundespost vom 18. Juli 1985 (BAnz. ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   4 Wochen testen

(1) Die Bundesanstalt tritt in die Rechte und Pflichten des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. als Postbeamtenversorgungskasse ein. (2) 1Die Bundesanstalt übernimmt ohne Wertausgleich mit Ablauf des 31. Dezember 2012 das vom Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. als ...mehr

Gesetz aus Haufe Finance Office Premium   4 Wochen testen

(1) 1Die Bundesanstalt tritt in die Rechte und Pflichten der mit dem Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V. bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. 2Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach der Überleitung ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

(1) Die Durchführung der Anpassung von Geldleistungen durch den Renten Service setzt einen entsprechenden Auftrag der Träger der Rentenversicherung voraus (Anpassungsauftrag). (2) Der Anpassungsauftrag hat die Anpassungsprogramme und alle sonstigen Angaben zu enthalten, die für die Anpassung und die Erfüllung der ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

(1) Der Renten Service unterrichtet die Träger der Rentenversicherung über die sich aus der Durchführung der Anpassung ergebenden neuen Beträge. (2) Andere Stellen erhalten im Rahmen des Rentenauskunftsverfahrens Auskunft über die sich aus der Durchführung der Anpassung ergebenden neuen Beträge.mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Renten Service können vereinbaren, daß dieser für die Träger der Rentenversicherung sonstige Aufgaben wahrnimmt, die mit der Auszahlung oder der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen im Zusammenhang stehen.mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

(1) Der Renten Service hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. (2) Die Vergütung ist angemessen, wenn sie die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 3 Abs. 3) anfallenden abdeckt und die Erwir...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) 1Der Renten Service soll an Witwen oder Witwer oder an überlebende Lebenspartner verstorbener Berechtigter eine Rente wegen Alters oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Inland auch ohne einen Auftrag des zuständigen Trägers der Rentenversicherung einen Vorschuß für die ersten drei Kalendermonate ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) Geldinstitute können unmittelbar beim Renten Service beantragen, dass neue Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfänger berücksichtigt werden, wenn dies auf banktechnische oder bankstrukturelle Veränderungen zurückzuführen ist und der Zahlungsempfänger hierüber informiert wird. (2) 1Vormünder und Betreuer der ...mehr