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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

§§ 1 - 11 Erster Abschnitt Sachlich-rechtliche Vorschriften §§ 1 - 7 1. Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Begriffsbestimmung (1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.05.2026 4 Wochen testen

Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

(1) Videosharingplattform-Anbieter sind verpflichtet, mit ihren Nutzern wirksam zu vereinbaren, dass diesen die Verbreitung unzulässiger audiovisueller kommerzieller Kommunikation verboten ist. (2) Unzulässige audiovisuelle kommerzielle Kommunikation im Sinne dieser Vorschrift ist audiovisuelle kommerzielle ...mehr

Gesetz aus Controlling Office   12.05.2026 4 Wochen testen

§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag (1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. 2Gleichgültig ist, ob die ...mehr

Gesetz aus Controlling Office   12.05.2026 4 Wochen testen

(1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. 2Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.07.2024 4 Wochen testen

Die §§ 19 bis 26 sind auch dann anzuwenden, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen geändert werden und dadurch, ohne daß die als Entgelte festgelegten Beträge geändert werden, für eine bestimmte Leistung ein anderes als das bisher geltende Entgelt zur Anwendung kommt.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

(1) Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach §§ 9 bis 11 dieses Gesetzes unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden. (2) 1Die Ansprüche auf Unterlassung und auf ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

Erachtet das Gericht die Klage für begründet, so enthält die Urteilsformel auch:mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

(1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. 2Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

Die §§ 9 bis 11 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des Arbeits-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts. (2) Keine Anwendung finden fernermehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

§ 13 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch (1) Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach §§ 9 bis 11 dieses Gesetzes unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden. (2) ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.11.2001 4 Wochen testen

§ 1 Begriffsbestimmung (1) 1Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. 2Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil ...mehr