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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   22.06.2025 4 Wochen testen

Rz. 146 Es ist fraglich und umstritten, ob in Fällen mehrfacher Selbstanzeigen bezüglich derselben Steuerart und desselben Besteuerungszeitraumes die letzte dieser Selbstanzeigen wirksam sein kann. Die Problematik lässt sich an folgendem Fall verdeutlichen: Praxis-Beispiel T erstattet im Jahr 2014 wegen nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   22.06.2025 4 Wochen testen

Rz. 96 Aufgrund des Erfordernisses der vollständigen Richtigstellung (Rz. 118ff.) begründet nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO eine Selbstanzeige ohne konkrete Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen keine Anwartschaft auf Straffreiheit. Praxis-Beispiel Unternehmer U hat an einen Kunden K Waren ohne Rechnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2011 4 Wochen testen

Rz. 48 Aufgrund des Erfordernisses der Materialbeschaffung (Rz. 43) begründet nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO eine "Selbstanzeige" ohne konkrete Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen keine Anwartschaft auf Straffreiheit (Rz. 43, 45). Praxis-Beispiel Unternehmer U hat an einen Kunden K Waren ohne Rechnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2021 4 Wochen testen

Rz. 240 [Autor/Stand] Bis zur Entscheidung des BGH vom 20.5.2010[2] wurde die Thematik der Selbstanzeige nach der Selbstanzeige kaum problematisiert. Vielmehr wurden in der Praxis beide Selbstanzeigen regelmäßig als wirksam anerkannt. Die Frage, ob die Tat möglicherweise bereits durch die erste Selbstanzeige entdeckt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2011 4 Wochen testen

2.1.7.5.1 Ahndung der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 AO Rz. 21 Die "Selbstanzeige" schließt nur eine Bestrafung der Steuerhinterziehung nach § 370 AO aus (Rz. 18). Bewirkt die Tathandlung der Steuerhinterziehung zugleich eine Steuerordnungswidrigkeit, z. B. i. d. R. auch eine Steuergefährdung nach § 379 AO, so ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2021 4 Wochen testen

Rz. 793 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Folgen der Selbstanzeige sind in Rz. 52 ff. näher dargestellt. Durch die rechtzeitige Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 und 2 AO und bei fristgerechter Nachentrichtung der Steuer und der Hinterziehungszinsen gem. § 371 Abs. 3 AO erlangt der Täter oder Tatbeteiligte einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2021 4 Wochen testen

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   22.06.2025 4 Wochen testen

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   22.06.2025 4 Wochen testen

Rz. 237 Nach erfolgloser Beendigung der Ermittlungen ist eine Selbstanzeige – ebenso wie nach Abschluss des Strafverfahrens im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO – wieder zulässig.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2011 4 Wochen testen

Rz. 121a Auch im Fall der Tatentdeckung lebt die Möglichkeit zur "Selbstanzeige" wieder auf, wenn dem Tatbeteiligten bekannt wird (Rz. 118), dass die zur Entdeckung führenden Tatsachen (Rz. 113a) vor der Einleitung eines Strafverfahrens (Rz. 96) entkräftet sind[1]. Die Feststellung dieses Zeitpunkts dürfte allerdings ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2021 4 Wochen testen

Rz. 883 [Autor/Stand] Es empfiehlt sich die persönliche Übergabe der Selbstanzeige beim zuständigen FA. Wenn möglich, sollte die Selbstanzeige bei der für die Verwaltung der Steuer zuständigen jeweiligen FinB eingereicht werden. Innerhalb der Behörde kann das, je nach Bedeutung des Falles, der Sachbearbeiter, der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2021 4 Wochen testen

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2021 4 Wochen testen

Rz. 525 [Autor/Stand] Ist ein Amtsträger der FinB i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO erschienen, so hat für viele Stpfl. die Frage, ob sie noch Selbstanzeige erstatten sollen, wegen der eindeutigen Gesetzesfassung ihren Sinn verloren. Aus zwei Gründen kann es sich jedoch empfehlen, auch zu diesem Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2011 4 Wochen testen

Rz. 4 Die gesetzliche Bezeichnung "Selbstanzeige", die durch das 2. AOStrafÄndG 1968 in den Gesetzessprachgebrauch eingeführt worden ist, kann allenfalls für den Regelungsbereich des § 371 Abs. 1 bis 3 AO verwendet werden (Rz. 1). Die Bezeichnung hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt, obgleich sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2011 4 Wochen testen

Rz. 23 Die Steuerhinterziehung löst auch steuerrechtliche Folgen aus (§ 370 AO Rz. 251). Die Straffreiheit aufgrund einer "Selbstanzeige" hat keinen Einfluss auf diese steuerrechtliche Rechtslage[1], da diese generell nicht an eine Ahndung der Steuerhinterziehung anknüpft, sondern an die objektive und subjektive ...mehr