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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   16.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 7 Die Durchführung der Pfändung erfolgt in unterschiedlicher Form. Diese ist vom Gegenstand abhängig, in den die Vollstreckung erfolgen soll: Pfändung beweglicher Sachen nach §§ 286 Abs. 1, 2, 306, 307 AO, Forderungspfändung nach § 309 AO, Pfändung anderer Vermögensrechte nach § 321 AO. Wegen der Kosten der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 80 Die gleichen Grundsätze gelten bei der Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gg einen Drittschuldner zugunsten des Gläubigers. Eine solche Pfändung kann auf Antrag durch einheitlichen Beschl erfolgen, es sei denn, schutzwürdige Interessen des Drittschuldners stehen dem entgegen. Auch eine Geldforderung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, durch die dieser zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen wird. Durch die Pfändung tritt Verstrickung ein (s § 804 Rn 1) und der Gläubiger erwirbt ein Pfändungspfandrecht (§ 804 I, vgl § 804 Rn 4 ff). ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    09.08.2022 4 Wochen testen

Rz. 59 Für mehrfache Pfändungen oder im Verhältnis zur Abtretung gilt das Prioritätsprinzip, das heißt, die erste dieser Maßnahmen ist wirksam, bis die Ansprüche dieses Gläubigers erfüllt sind. Bei mehrfacher Pfändung kommt es dabei jeweils auf den Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   16.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 5 Pfändung ist die Beschlagnahme, d. h. die Sicherstellung eines Gegenstands des beweglichen Vermögens zum Zweck der Verwertung und Befriedigung aus dem Verwertungserlös. Die Pfändung ist ein Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO [1], der bei der Pfändung beweglicher Sachen mit der Inbesitznahme bzw. der Siegelung[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   29.07.2020 4 Wochen testen

Rz. 5 Die Pfändung der Wechsel und der gleichgestellten Orderpapiere erfolgt nach dem Wortlaut des § 312 AO ausschließlich durch Inbesitznahme seitens des Vollziehungsbeamten.[1] Der Vollziehungsbeamte muss also die tatsächliche Sachherrschaft über das Papier erlangen. Die Pfändung ist unwirksam, wenn der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 15 Die Pfändung wird dadurch bewirkt, dass der nach § 753 zuständige GV die Sachen in Besitz nimmt und entweder wegschafft oder im Gewahrsam des Schuldners belässt und die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise kenntlich macht (Abs 2). Nimmt statt des GV ein funktionell unzuständiges ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   16.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 3 Eine Schiffshypothek ist die zur Sicherung einer Forderung bestellte Belastung eines in das Schiffsregister eingetragenen Schiffs oder eines in das Schiffsbauregister eingetragenen Schiffsbauwerks bzw. Schwimmdocks in der Weise, dass der Gläubiger berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geldsumme Befriedigung aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   22.12.2025 4 Wochen testen

Rz. 10 Der Vollstreckungsschuldner kann nach § 292 Abs. 2 Alt. 1 AO den Nachweis führen, dass die Pfändung im Einzelfall unzulässig ist.[1] Weitere Voraussetzung ist hierbei, dass diese Unzulässigkeit der Pfändung durch eine Finanzbehörde oder ein Gericht entschieden wurde. Damit muss der Vollstreckungsschuldner, will ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   15.07.2022 4 Wochen testen

Rz. 15 Im Unterschied zu Abtretung und Verpfändung handelt es sich bei der Pfändung einer Forderung nicht um ein privates Rechtsgeschäft, sondern um einen Akt der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen[1], für den das Vollstreckungsgericht – d. h. das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   15.07.2022 4 Wochen testen

Rz. 65 Nach § 46 Abs. 6 S. 1 AO dürfen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht erlassen werden, bevor der Anspruch entstanden ist. Ein entgegen diesem Verbot erwirkter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine entgegen diesem Verbot erwirkte Pfändungs- und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 4 Der GV nimmt, nachdem er die Voraussetzungen selbstständig geprüft hat, die Pfändung vor und belässt die Sache im Gewahrsam des Schuldners.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2021 4 Wochen testen

aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 18 Die Wirkungen der Vorpfändung bleiben nur dann dauerhaft bestehen, wenn innerhalb der Monatsfrist eine Vollpfändung der gleichen Forderung erfolgt. Dafür muss nur der Pfändungsakt bewirkt sein. Das Pfandrecht kann später entstehen, etwa an künftigen Forderungen (St/J/Würdinger § 845 Rz 16). Die Pfändung muss ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   20.01.2023 4 Wochen testen

Rz. 48 Bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen gelten die Regeln der Vorschrift zur Haftung bei der Abtretung gem. Abs. 3 S. 1 entsprechend. Die Ausdehnung der Haftung auf die Verpfändung und Pfändung soll ein missbräuchliches Ausweichen aus der Haftung bei Abtretung verhindern und ist deshalb ...mehr