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Relevanz Datum
Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.07.2016 4 Wochen testen

Leitsatz Bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist, entsteht kein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher, wenn der Verleiher die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   03.12.1997 4 Wochen testen

Kommentar Ein sogenanntes Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein selbständiger Unternehmer als Verleiher einen Arbeitnehmer einstellt und zur Arbeitsleistung an einen Dritten – den Entleiher – abgibt. Durch das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – AÜG – werden nur solche ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.02.2017 4 Wochen testen

Leitsatz Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Sachverhalt Die Mitglieder einer Schwesternschaft üben ihre ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   09.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 24 Abs. 3 Satz 1, 1. Var. beinhaltet eine Erweiterung der Beitragshaftung bei Arbeitnehmerüberlassung. Die Bestimmung verweist dabei in HS 1 auf § 28e Abs. 2 und 4 SGB IV. In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten danach für die Beitragshaftung bei der Arbeitnehmerüberlassung folgende Grundsätze: Bei einer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.09.2025 4 Wochen testen

Rz. 119 Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die Kündigungsschutzklage gegen den jeweiligen Arbeitgeber zu erheben.[1] Dies ist der Verleiher, wenn er die erforderliche Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG besitzt. Hat der Verleiher keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, fingiert § 10 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.07.1998 4 Wochen testen

Kommentar Werden Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer beschäftigt, kann die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vom Entleiher beansprucht werden, sofern der Verleiher keine Erlaubnis für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Im vorliegenden Fall hatte ein Bauunternehmer mehrere Arbeiter auf seinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2025 4 Wochen testen

Rz. 1281 [Autor/Stand] Näheres zur illegalen Arbeitnehmerentsendung regeln die Bußgeldtatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1, 5–7 AEntG und § 23 Abs. 2 AEntG. Geldbußen reichen von bis zu 30.000 EUR (§ 23 Abs. 1 Nr. 5–7 AEntG) bis zu 500.000 EUR in den übrigen Fällen. Zur illegalen Beschäftigung ausländischer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   28.07.2023 4 Wochen testen

Rz. 10 § 20a Abs. 2 S. 1 AO begründet eine besondere örtliche Zuständigkeit für die Verwaltung der LSt in den Fällen der Arbeitnehmerüberlassung durch ausländische Verleiher nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Diese fallen nicht unter Abs. 1 S. 2, weil die Arbeitnehmerüberlassung auch dann, wenn die überlassenen ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   24.04.2018 4 Wochen testen

Leitsatz Der Entleiher hat bei einer wirksamen Arbeitnehmerüberlassung i.d.R. keine Arbeitgeberstellung. Arbeitgeber ist der Verleiher des Leiharbeitnehmers. Arbeitsvertragliche Vereinbarungen zwischen diesem und seinem Arbeitnehmer begründen i.d.R. ausschließlich nur zwischen diesen Rechte und Pflichten. Sachverhalt ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   24.07.2013 4 Wochen testen

Leitsatz Die Verleihung eines Arbeitnehmers ohne die notwendige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an eine andere Firma, kann zu einer Festanstellung bei der anderen Firma führen. Sachverhalt Der Arbeitnehmer war seit 2008 bei einer Reinigungsfirma angestellt. Auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung über ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.06.2022 4 Wochen testen

Schrifttum: Offerhaus, Zur Haftung des ArbG im LSt-Verfahren, BB 1982, 793; Schick, Steuerschuld und Steuerhaftung im LSt-Verfahren, BB 1983, 1041; Giloy, Abwehrmaßnahmen des ArbN bei unberechtigtem Steuerabzug vom Arbeitslohn, BB 1983, 2104; Offerhaus, Pauschalierungs- oder Haftungsbescheid nach einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   13.03.2026 4 Wochen testen

Rz. 20 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.03.2024 4 Wochen testen

2.4.1 Einführung Rz. 34 Die Vorschrift regelt, wer unter welchen Voraussetzungen im Dreiecksverhältnis von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer dafür haftet, dass die Zahlungspflicht i. S. d. § 28e Abs. 1 erfüllt wird. Mit Abs. 2 wird sowohl die Haftung bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung als auch bei illegaler ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2025 4 Wochen testen

Schrifttum: Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung ...mehr