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Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   13.12.1960 4 Wochen testen

Leitsatz (amtlich) SGG § 193 Abs 4 gilt auch für Verfahren zwischen Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts untereinander. Normenkette SGG § 193 Abs. 4 Fassung: 1957-07-26 Tenor Die Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Bremen vom 22. November 1957 wird mit der Maßgabe ...mehr