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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB), das nicht mehr als drei DIN-A-4-Seiten umfassen darf, muss die wesentlichen Informationen übersichtlich und leicht verständlich darstellen. Dem VIB kann besonders in den Fällen der Befreiungen nach §§ 2a, 2b VermAnlG (s.o. III. 3.), in denen kein Verkaufsprospekt zu ...mehr