Sie suchen in den Themenportalen. Um in Ihren Online-Produkten nach "Ordnungswidrigkeitengesetz" zu suchen, melden Sie sich hier an:

Jetzt anmelden

Sortieren nach

Relevanz Datum
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2024 4 Wochen testen

Begründet von Dr. Erich Göhler; bearbeitet von Dr. Martin Bauer und Dr. Anselm Thoma. 19. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. LXVI, 1.748 S., 95,00 EUR Der Standardkommentar zum OWiG erscheint in 19. Aufl. Der Kommentar beinhaltet eine vollständige Kommentierung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2022 4 Wochen testen

Von Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm, 7. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 771 S., 75,00 EUR Bußgeldsachen gehören zur täglichen anwaltlichen Praxis. Dabei beschränkt sich die Tätigkeit nicht nur auf die am häufigsten vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern auch auf andere, zum Teil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2024 4 Wochen testen

Begründet von Prof. Dr. Joachim Bohnert; fortgeführt ab der 4. Aufl. von Dr. Benjamin Krenberger und Carsten Krumm. 8. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXIII, 801 S., 79,00 EUR Die Neuauflage des Werks bietet eine kompakte und verlässliche Hilfe bei der Bearbeitung von Bußgeldsachen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.01.2022 4 Wochen testen

Rz. 93 Strafbare Handlungen können nach dem StGB mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Zahlreiche Gesetzesverstöße werden nach anderen Gesetzen (z. B. Jugendschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung) mit Geldbußen geahndet. Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Auch das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2015 4 Wochen testen

Wer gerne eine ausführlichere und umfangreichere Kommentierung des OWiG wünscht, der greift zum Karlsruher Kommentar. Auf 1.796 Seiten werden die 135 Paragraphen des OWiG ausführlich kommentiert. Darüber hinaus werden im Anhang auch weitere Gesetze – zum Teil auszugsweise – mitkommentiert (u. a. EGStBG, VwZG, GKG, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2012 4 Wochen testen

OWiG § 74 Leitsatz Im Falle der Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG muss der Einspruch zwingend verworfen werden – ein Absehen vom Fahrverbot kann nicht ausgeurteilt werden. (Leitsatz des Einsenders) OLG Hamm, Beschl. v. 22.8.2011 – III-1 RBs 139/11 Sachverhalt Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, am 7.10.2009 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2012 4 Wochen testen

erläutert von Franz Gürtler und Helmut Seitz, 16. Auflage 2012, C.H. Beck, 1.535 Seiten, 69 EUR, ISBN 978-3-406-63309-6 Der Göhler ist der Standardkommentar aller Verteidiger, Gerichte und Verwaltungsbehörden, wenn es um Ordnungswidrigkeitenverfahren geht. Zwar gibt es auch mehrere andere qualitativ hochwertige Werke ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2025 4 Wochen testen

1. Überblick Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt. 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug Rz. 111mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2017 4 Wochen testen

Die 4. Auflage des inzwischen allseits bekannten Kommentares hat die Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand von Anfang 2016 gebracht. Die sechs Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind ebenfalls eingearbeitet. So ist das achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Die Rechtsbeschwerde ist grds. ohne besondere Zulassung nur in den enumerativ in § 79 OWiG aufgezählten Fällen zulässig. Das sind folgende Fälle: Wertgrenze von 250 EUR (§ 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG), wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250 EUR festgesetzt worden ist; wobei, wenn der Betroffene im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Hat das AG eine Nebenfolge nicht vermögensrechtlicher Art verhängt, ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG stets zulässig. Zu diesen Nebenfolgen gehören: Fahrverbot nach § 25 StVG, Verbot der Jagdausübung, Entziehung des Jagdscheins, nicht jedoch die Eintragung im FAER nach § 28 StVG (OLG Hamm DAR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2017 4 Wochen testen

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz vom 13.4.2017[1] die straf- und bußgeldrechtliche Vermögensabschöpfung neu geregelt. Zentral wurden die Vorschriften im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (§§ 73 bis 76a) reformiert und damit einhergehend auch die Parallelvorschrift zum ehemaligen Verfall im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2017 4 Wochen testen

Eine weitere wesentliche Neuerung befindet sich in Abs. 2 der neuen Vorschrift. Weiterhin darf die Anordnung der Einziehung eines Geldbetrages bis zu der in Abs. 1 genannten Höhe auch gegen einen anderen erfolgen, der nicht Täter ist, wenn er durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung etwas erlangt hat und der Täter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2017 4 Wochen testen

Nach dem Tatzeitprinzip bestimmt sich gem. § 4 Abs. 1 OWiG die Geldbuße nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt. Eine Handlung ist gem. § 6 S. 1 OWiG zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. Ergänzend zum in Art. 103 Abs. 2 GG ...mehr