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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Der Beschäftigtendatenschutz richtet sich zunächst nach den Regelungen der DSGVO, die für jedes Rechtsverhältnis gelten. Nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO können die Mitgliedstaaten durch Rechtsvorschriften oder durch Kollektivvereinbarungen spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten ...mehr

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Der Dokumentationsaufwand nach Art. 30 DSGVO und § 70 BDSG n.F. ist beträchtlich und wird die betroffenen Unternehmen in der Praxis vor erhebliche Probleme stellen. Der Norm zufolge hat der Verantwortliche ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, die in seine Zuständigkeit fallen. ...mehr

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Hier stellt sich zunächst die Frage, was unter einer Datenschutz-Folgenabschätzung (engl. Privacy Impact Assessment, kurz: DSFA), wie sie Art. 35 DSGVO und § 67 BDSG n.F. vorschreiben, zu verstehen ist. Und welche datenschutzrechtlichen bzw. finanziellen Sanktionsrisiken gehen mit einer (nicht oder fehlerhaft ...mehr

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Der Datenschutzbeauftragte kann nach seiner Bestellung nur aus wichtigem Grund i.S.d. § 626 Abs. 2 BGB gekündigt werden, § 4f Abs. 3 S. 5 BDSG a.F. (seit dem 25.5.2018 § 6 Abs. 4 S. 2 BDSG n.F., vgl. Art. 1, Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 70 Im August 2010 war ein Gesetzesentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BDSG-E) von der Bundesregierung beschlossen worden, der das deutsche Bundesdatenschutzgesetz um einen Abschnitt zum Beschäftigtendatenschutz ergänzen sollte.[156] Der Gesetzesentwurf wurde zwar in den Bundestag eingebracht, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.05.2019 4 Wochen testen

Herausgegeben von Prof. Peter Gola und Prof. Dr. Dirk Heckmann. 13. Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck, München. 792 S., in Leinen, 85,00 EUR Die völlig neu bearbeitete 13. Aufl. des bekannten Kommentars von "Gola" (seit der 13. Aufl. "Gola/Heckmann", zuvor "Gola/Schomerus") bringt das Werk auf den Stand des am 25.5.2018 ...mehr

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Berufsgeheimnisträger sind anders als andere Verantwortliche nach § 29 Abs. 1 S. 1 BDSG n.F. nicht verpflichtet, die Betroffenen über die Datenerhebung durch Dritte nach Art. 14 Abs. 1–4 DSGVO zu informieren, soweit Mandatsgeheimnisse offenbart würden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass (besondere) personenbezogene ...mehr

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3.1 Allgemeines Das seit 2001 geltende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)[1] setzt die EG-Datenschutzrichtlinie um, die das Ziel hat, in der gesamten EU ein vergleichbares Datenschutzniveau herzustellen.[2] Zwar unterscheidet das BDSG weiterhin die Datenverarbeitung öffentlicher und nicht öffentlicher Stellen. ...mehr

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Nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   03.12.2025 4 Wochen testen

Zusammenfassung Überblick In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden Sanktionsnormen eingefügt, die deutlich strenger sind als die zuvor durch die alte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegten. Das BDSG-Neu ergänzt die Strafnormen. Zusätzlich sind seit 2023 die Sanktionsregelungen des EU Data Act und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2018 4 Wochen testen

Rz. 266 Eine Weiterverarbeitung soll zudem – ohne weitere Zweckvereinbarungsprüfung – zulässig sein, wenn Angaben der betroffenen Person überprüft werden müssen, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen. Die Regelung entspricht inhaltlich § 14 Abs. 2 Nr. 4 BDSG.[346] Der Verdacht der ...mehr

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Das Aktualisieren oder erstmalige Etablieren einer Datenschutzorganisation fällt in den Verantwortungsbereich der verarbeitenden Stelle. Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist die Inhaber-/Leitungsebene der Kanzlei, also je nach Organisationsform die Berufsträger, die Partner, die Geschäftsführer, der/die ...mehr

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§ 29 Abs. 3 BDSG n.F. beschränkt zur Wahrung des Mandatsgeheimnisses die Befugnisse der Aufsichtsbehörde hinsichtlich des Zugangs zu mandatsbezogenen Daten i.S.d. Art. 58 Abs. 1 e) DSGVO und des Zugangs zu den Kanzleiräumen und Datenverarbeitungsanlagen und -geräten der Kanzlei i.S.d. Art. 58 Abs. 1 f) DSGVO . Dies ...mehr

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Die DSGVO und das ihr folgende BDSG n.F. können in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden, wie der Fall "Facebook und Cambridge Analytica" jüngst einmal mehr verdeutlicht. Mit der DSGVO und dem BDSG n.F. sollen die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   21.07.2025 4 Wochen testen

Eine weitere generelle gesetzliche Verschwiegenheit ergibt sich durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Dies betrifft vorrangig den Schutz persönlicher Daten. Nach der Legaldefinition des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder ...mehr