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Gesetz aus SGB Office Professional    20.07.1990 4 Wochen testen

§ 56 (1) 1Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt auf Klage der Mutter oder des Vormundes des minderjährigen Kindes. 2Ist das Kind volljährig, kann es selbst klagen. (2) 1Die Klage des volljährigen Kindes ist nur binnen Jahresfrist zulässig. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis der ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    20.07.1990 4 Wochen testen

(1)[1] 1Werden nach Anerkennung der Vaterschaft (§§ 55 und 57) Tatsachen bekannt, die gegen die Vaterschaft sprechen, kann auf Klage der Mutter, des Vormundes des Kindes oder des bisher als Vater festgestellten Mannes die Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung festgestellt werden, wenn die Vaterschaft dieses Mannes ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    20.07.1990 4 Wochen testen

Ist die Vaterschaft durch Anerkennung oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt worden, kann kein anderer Mann als Vater festgestellt werden, solange die Feststellung nicht gerichtlich für unwirksam erklärt worden ist (§§ 59 und 60).mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    23.04.2026 4 Wochen testen

(1) Ein Antrag, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn das Kind minderjährig und ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional    12.12.2025 4 Wochen testen

Das Gericht kann die Vaterschaft nach § 1600d BGB feststellen, wenn die Vaterschaft nicht durch Ehe vermutet wird und keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Der Antrag muss beim zuständigen Familiengericht durch das Kind, die Mutter oder den Vater erfolgen. Die Vaterschaft wird in der Regel mithilfe eines ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    23.04.2026 4 Wochen testen

(1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    20.07.1990 4 Wochen testen

§§ 56 - 60 Die Feststellung der Vaterschaft im gerichtlichen Verfahren § 56 (1) 1Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erfolgt auf Klage der Mutter oder des Vormundes des minderjährigen Kindes. 2Ist das Kind volljährig, kann es selbst klagen. (2) 1Die Klage des volljährigen Kindes ist nur binnen Jahresfrist ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    20.07.1990 4 Wochen testen

§ 61 Grundsätze (1) 1Soll geltend gemacht werden, daß ein während der Ehe oder bis zum Ablauf des dreihundertundzweiten Tages nach ihrer Beendigung geborenes Kind nicht vom Ehemann abstammt, kann die Vaterschaft durch ihn selbst, die Mutter des Kindes oder den Staatsanwalt im Wege der Klage angefochten werden. 2Im ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    20.07.1990 4 Wochen testen

§ 54 Grundsätze (1) Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet oder wurde im Falle der Anfechtung der Vaterschaft rechtskräftig festgestellt, daß ihr Ehemann nicht der Vater des Kindes ist (§ 61), so wird der Vater durch Anerkennung der Vaterschaft oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt. (2) 1Als Vater ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    20.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 11 Rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zum Zwecke der Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels sind vom Gesetzgeber inzwischen als Problem erkannt worden. Zunächst einmal sind auch rechtsmissbräuchliche Anerkennungen gleichwohl wirksam. Die frühere Regelung der behördlichen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    05.03.2023 4 Wochen testen

Rz. 20 Bis zur Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 BGB oder deren gerichtlichen Feststellung (§ 1600 d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG) existiert kein Vater im Rechtssinne; auch im Hinblick auf den in Abs. 1 Satz 1 verwendeten Elternbegriff dann nicht, wenn der Vater und die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt seiner ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    20.07.1990 4 Wochen testen

(1) 1Die Vaterschaft wird durch die nach der Geburt des Kindes mit Zustimmung der Mutter erklärte Anerkennung des Vaters festgestellt. 2Ist die Mutter nicht voll geschäftsfähig, muß auch ihr gesetzlicher Vertreter zustimmen. 3Hat das Kind einen Vormund, ist zur Wirksamkeit der Anerkennung auch dessen Zustimmung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional    12.12.2025 4 Wochen testen

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 FamFG gerichtlich festgestellt ist.[1] 2.1 Vaterschaftsanerkennung Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    20.02.2025 4 Wochen testen

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen die Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, die in der Vorschrift gesetzlich definiert werden, beurkundet werden. Dazu gehören die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

(1) 1Wird der Ausländerbehörde von einer beurkundenden Behörde oder einer Urkundsperson mitgeteilt, dass konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehen, prüft die Ausländerbehörde, ob eine solche vorliegt. 2Ergibt die ...mehr