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Leadership: Die Geschichte guter Führung
Infografik   20.01.2016   Die Geschichte guter Führung

Was macht erfolgreiche Führung heute aus? Wie hat sich Unternehmensführung im Laufe der Zeit entwickelt? Und: Wie wird sie sich weiter entwickeln? Haufe hat versucht, Antworten auf diese Fragen zu finden. Wir stellen diese in einer vierteiligen Infografik-Serie vor. Heute: Die Geschichte guter Führung.mehr

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Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.03.2026 4 Wochen testen

(1) Über das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG entscheidet die oder der Dienstvorgesetzte. (2) Wird einer Beamtin oder einem Beamten die Führung ihrer oder seiner Dienstgeschäfte verboten, können ihr oder ihm auch das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, der Aufenthalt in den Diensträumen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Bis zum 31.12.2026 kann sich der Arbeitgeber von der Führung elektronischer Unterlagen auf Antrag bei dem für ihn zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Die Befreiung erfolgt formlos unter Angabe der Betriebsnummer. Die Befreiung ist für Zeiträume bis 31.12.2026 möglich. Der Antrag ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2009 4 Wochen testen

(1) Ist einem Polizeivollzugsbeamten gemäß § 60 die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten, so sind ihm auch das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, der Aufenthalt in den Polizeidienstgebäuden und die Führung dienstlicher Ausweise oder Abzeichen zu untersagen. (2) Absatz 1 gilt auch für die vorläufige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

1. Wunsch statt Wohl (§ 1821 BGB n.F.) Auf die Befreiung von ehrenamtlichen Betreuern wurde schon eingegangen. Aber auch für Berufsbetreuer ändert sich viel (dazu und insgesamt zur Betreuungsführung vgl. auch Braun, ZRP 2020, 201; Brosey, BtPrax 2018, 217; Dodegge, FamRZ 2022, 848; Kersting, BtPrax 2021, 203; Münch, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.02.2024 4 Wochen testen

1. Persönliche Angelegenheit Der Begriff der persönlichen Angelegenheit ist schwierig zu bestimmen, und wird daher nur durch die von den Gerichten entschiedenen Einzelfälle konkretisiert. Vom Grundsatz her wird eine enge Verbindung zur Person und zu den persönlichen Bedürfnissen des klagewilligen Ehegatten ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.03.2009 4 Wochen testen

(1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde, bei Gefahr im Verzug auch jeder Dienstvorgesetzte, kann dem Polizeivollzugsbeamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte, das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, den Aufenthalt in Dienst- und Unterkunftsräumen der ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.12.2013 4 Wochen testen

(1) Beamten des Polizeivollzugsdienstes kann abweichend von § 77 bei Gefahr im Verzug auch jeder Dienstvorgesetzte die Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG verbieten. (2) Beamten des Polizeivollzugsdienstes kann aus zwingenden dienstlichen Gründen auch das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, der ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   03.04.2009 4 Wochen testen

(1) 1Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde kann einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung seiner Dienstgeschäfte verbieten. 2Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   09.11.2010 4 Wochen testen

(1) 1Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde, bei Gefahr im Verzug auch jeder Dienstvorgesetzte, kann dem Polizeibeamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte, das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, den Aufenthalt in Dienst- oder Unterkunftsräumen der Polizei ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.01.2026 4 Wochen testen

Wird einer Beamtin oder einem Beamten die Führung ihrer oder seiner Dienstgeschäfte verboten, so können ihr oder ihm auch das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, der Aufenthalt in den Diensträumen oder dienstlichen Unterkünften und die Führung der dienstlichen Ausweise und Abzeichen untersagt werden.mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   03.04.2009 4 Wochen testen

1Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde, bei Gefahr im Verzug auch jeder Dienstvorgesetzte, kann dem Polizeibeamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte, das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, den Aufenthalt in Dienst- oder Unterkunftsräumen der Polizei und ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   17.12.2009 4 Wochen testen

(1) 1Wird einem Polizeivollzugsbeamten nach § 63 die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten, so können ihm auch das Tragen der Dienstkleidung und Ausrüstung, der Aufenthalt in den Diensträumen oder in den Polizeiunterkünften und die Führung der dienstlichen Ausweise und Abzeichen untersagt werden. 2Zuständig hierfür ...mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.02.2026 4 Wochen testen

(1) 1Über das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 des Beamtenstatusgesetzes entscheidet die oberste Dienstbehörde. 2Sie kann die Befugnis auf die Dienstvorgesetzte oder [1]den Dienstvorgesetzten übertragen. (2)[2] Wird einer Beamtin oder einem Beamten die Führung der Dienstgeschäfte verboten, so können ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2023 4 Wochen testen

A. Allgemeines Rz. 1 Das erbrechtliche Mandat unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Mehrzahl der sonst üblicherweise einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übertragenen Mandate. In der Regel steht nicht nur ein einzelner eng eingegrenzter Lebenssachverhalt, wie z.B. eine Forderung, ein Verkehrsunfall oder ein ...mehr