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Lexikon / D. Investitionsersatz

Roland Bornhofen, Prof. Dr. Udo Bühler
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Rz. 2239

Wer auf Veranlassung des Herstellers oder Importeurs investiert und die Investition nach Vertragsende nicht oder nicht mehr in vollem Umfang nutzen kann, hat einen Anspruch auf angemessene Entschädigung.[4200] Investitionsersatz wird nach Ablauf der Kündigungsfrist von zwei Jahren nur ausnahmsweise geschuldet, ein Investitionsschutz für acht Jahre ist dagegen aus Treu und Glauben nicht abzuleiten.[4201] Bemühungen, diese Punkte in die GVO zu integrieren, sind gescheitert. Es ist nicht zu erwarten, dass dieser Anspruch in eine GVO integriert wird.[4202]

[4200] Zuletzt Creutzig, NJW 2002, 3430; Ensthaler/Gresmann-Nuissl/Stopper, DB 2003, 257 (entgegen der Überschrift dieses Beitrags geht es hier jedoch nicht um "drittbestimmte" Investitionen, sondern um solche, die vom Hersteller oder Importeur veranlasst wurden); Ensthaler/Funk/­Stopper, Handbuch des Automobilvertriebsrechts, 2003, S. 183 ff.; Niebling, Vertragshändlerrecht, 4. Aufl., Rn 125.
[4201] KG v. 22.1.2004 – 2 U 17/02 Kart.
[4202] In Österreich gibt es die Regelung des § 454 UGB (Unternehmensgesetzbuch).

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