Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gewerbeaufsicht [Stand 2023]

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Die Gewerbeaufsicht ist als technische Fachbehörde landesrechtlich zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, vor allem des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes, zu kontrollieren und den allgemeinen Verwaltungsbehörden die notwendigen Informationen und technischen Anforderungen zu vermitteln. Dabei ist die Gewerbeaufsicht, anders als die jeweils nur für einzelne Betriebszweige zuständigen Berufsgenossenschaften, für alle Überprüfungen der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen zuständig. Ausführende Behörde ist regelmäßig das jeweils örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

Die Gewerbeaufsichtsämter leisten keine allgemeine Überwachungsarbeit im Sinne einer ständigen polizeilichen Kontrolle, sondern beraten als technische Fachbehörde die allgemeinen Verwaltungsbehörden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung (GewO) als allgemeine gesetzliche Regelung; daneben gelten eine Vielzahl von Einzel- und Spezialregelungen, insbesondere im Bereich des öffentlichen Arbeitsschutzrechts (z. B. §§ 9 f., 29 MuSchG, ArbeitsstättenVO und sonstige Rechtsverordnungen).

Arbeitsrecht

1 Gesetzliche Grundlagen und Organisation

Maßgebliche Vorschrift für die Gewerbeaufsicht auf Bundesebene ist § 139b GewO. Hiernach ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Gewerbeaufsicht einzurichten. Sie ist ausschließlich oder neben den ordentlichen Polizeibehörden besonderen Beamten zu übertragen, die von den Landesregierungen zu ernennen sind.

 
Achtung

Abgrenzung zum Gewerbeamt

Die Gewerbeaufsichtsämter dürfen nicht mit den kommunalen Gewerbeämtern verwechselt werden. Das Gewerbeamt ist regelmäßig bei den Ordnungsämtern angesiedelt und zuständig für die Abwicklung der Formalitäten wie z. B. die Gewerbeerlaubnis, An- und Abmeldung von Gewerben. Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwac...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren