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Vorschuss / 3 Abgrenzung zu Abschlagszahlung und Darlehen

Dr. Constanze Oberkirch
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Während Lohnvorschüsse auf demnächst fällige Lohnansprüche gezahlt werden, sind Abschlagszahlungen Zahlungen auf bereits fällige Ansprüche, deren Abrechnung hinausgeschoben wird. Lohnvorschüssen und Abschlagszahlungen ist gemeinsam, dass mit ihnen der Lohnanspruch des Arbeitnehmers noch nicht vollständig erfüllt ist, weil er noch nicht abgerechnet ist.[1] Ein Lohnvorschuss ist kein Darlehen, sondern vorweggenommene Lohnzahlung. Ein Arbeitgeberdarlehen ist anzunehmen, wenn ein den fälligen Lohn erheblich übersteigender Betrag vom Arbeitgeber gegeben wird zu einem Zweck, der mit dem normalen Lohn nicht oder nicht sofort erreichbar ist. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, den Lohnvorschuss in ein Arbeitgeberdarlehen umzuwandeln.

[1] BAG, Urteil v. 11.2.1987, 4 AZR 144/86.

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