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Studenten / Arbeitsrecht

Christina Kamppeter
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1 Werkstudent

Arbeiten Studenten neben dem Studium weisungsgebunden für einen Arbeitgeber, sind sie in der Regel als Arbeitnehmer zu qualifizieren.[1] Dies hat zur Folge, dass für sie auch die entsprechenden Gesetze, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz etc. uneingeschränkt gelten.[2] Sozialversicherungsrechtlich können jedoch Privilegierungen für sogenannte "Werksstudenten" greifen, wenn das Studium überwiegend die Zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch nimmt – in der Regel ist dies bei einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche.[3] Auch für sogenannte Werkstudenten gelten aber die generellen arbeitsrechtlichen Gesetze.

[1] BAG, Urteil v. 11.11.2008, 1 ABR 68/07.
[2] BeckOGK/Schneil, 1.11.2023, SGB III § 27 Rz. 25.
[3] Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III,

BAG, Urteil v. 11.11.2008, 1 ABR 68/07.

2 Dualer Student

Der Begriff "duales Studium" bezeichnet Studiengänge, bei denen sich Phasen des Universitätsstudiums und vergleichbar lange Etappen der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen abwechseln. Diese Struktur ist durch einen Vertrag zwischen dem Studenten und dem Ausbildungsinstitut sowie dem beteiligten Unternehmen festgelegt. Bei dualen Studenten gibt es verschiedene Modelle, die differenziert betrachtet werden müssen:

Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss auch einen Berufsabschluss. Dieses Studienmodell unterliegt den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)[1], was spezielle Regelungen mit sich bringt.

Im praxisintegrierten dualen Studium stehen Praxisanteile und theoretische Ausbildung gleichwertig nebeneinander, mit dem Ziel, einen Hochschulabschluss zu erlangen.[2] Das BBiG findet keine Anwendung auf diese Art der Berufsbildung. Somit gelten Studenten in praxisintegri...

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