Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prämie / Entgelt

Andrea Kutschera, Manfred Geiken
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

1 Steuer- und Beitragspflicht

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei sämtlichen Prämien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses gewährt, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern ist. Die ermäßigte Besteuerung mit der Fünftelregelung für Bezüge aus einer mehrjährigen Tätigkeit ist ab 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig. Die ermäßigte Besteuerung kann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden, weshalb diese Bezüge in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen sind.

Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Prämien i. d. R. um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Wird die Prämie nicht als Gegenleistung für in einem Abrechnungszeitraum geleistete Arbeit gewährt, handelt es sich um eine Einmalzahlung. Bei der Beitragsberechnung ist entsprechend die Bemessungsgrenze zu berücksichtigen. Wird die Prämie im ersten Quartal des Folgejahres gezahlt, muss die Märzklausel beachtet werden.

2 Prämien im Einzelnen

Eine klare Trennung der verschiedenen Prämien ist nicht möglich, da bestimmte Prämien mehr als einer Kategorie zuzuordnen sind. Sie wurden nachfolgend primär nach ihrem ursprünglichen Sinn gebündelt.

2.1 Prämien zur Mitarbeitergewinnung und -bindung

Solche Prämien dienen dazu, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen als auch bestehende Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Dadurch wird die Mitarbeiterzufriedenheit- und loyalität gefördert.

Hierunter fallen folgende Prämien:

  • Handgeld
  • Signing Fee
  • Retention-Bonus
  • Jahresabschlussprämie
  • Prämie zur Personalgewinnung
  • Treueprämie

2.2 Leistungsbezogene Prämien

Durch diese Prämien werden Mitarbeiter für ihre erfolgreiche Arbeitsleistung belohnt, wodurch die Leistung und Produktivität im Unternehmen gesteigert werden kann.

Hierunter fallen folgende Prämien:

  • ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren