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Outplacement / Lohnsteuer

Andrea Kutschera
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1 Dienstleistung Outplacement-Beratung

Die Outplacement-Beratung[1] dient der Beratung und Unterstützung des Arbeitnehmers bei der beruflichen Neuorientierung. Arbeitgeber richten im Zusammenhang mit der Entlassung von Arbeitnehmern häufig sog. Outplacement-Beratungsunternehmen[2] ein, um ihre aus dem Dienstverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer durch individuelle Betreuung, fachliche Beratung und organisatorische Hilfeleistungen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen. Die Beratung kann, wenn mehrere Arbeitnehmer eines Arbeitgebers betroffen sind, auch als Gruppenberatung stattfinden.

Die Art und Weise, wie die Outplacement-Beratung betrieben wird, ist in der Praxis sehr unterschiedlich. Zum Teil werden Lehrgänge bereits vor Aufhebung des Dienstverhältnisses innerhalb des Unternehmens und während der Arbeitszeit durchgeführt, teilweise wird die Beratung aber auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus weitergeführt und besteht in der gezielten beratenden Begleitung einzelner Arbeitnehmer sowie der Zurverfügungstellung von Bürokapazitäten für einen begrenzten Zeitraum.

[1]

S. Outplacement: Methoden, Kosten und Ablauf.

[2]

S. Outplacement-Berater, Auswahl.

2 Individuelles Outplacement – steuerfreie Leistung

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Beratung der ausscheidenden Arbeitnehmer durch ein Outplacement-Unternehmen, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um steuerfreien Arbeitslohn.

Zwar erfolgt die Beratung nicht im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, da der Arbeitgeber bei ausscheidenden Arbeitnehmern im Regelfall nur an einer sozialverträglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert ist. Vielmehr ist die Outplacement-Beratung ganz gezielt auf die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers bzw. auf dessen künftige berufliche Entwicklung zugeschnitten. Allerdings kommt es auf di...

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