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Fürsorgepflicht / Arbeitsrecht

Petra Straub
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1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht

Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber, sich für den Arbeitnehmer einzusetzen, ihm Schutz und Fürsorge zukommen zu lassen und nicht seinen Interessen entgegenzuhandeln. Die Fürsorgepflicht bedeutet keine umfassende Lebensfürsorge für den Arbeitnehmer oder eine Zurückstellung wirtschaftlich notwendiger Belange des Betriebs.

Sie bedeutet vor allem auch eine Pflicht zur Fürsorge für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers, wie sie in § 617 BGB, § 618 BGB, § 62 HGB und den Vorschriften des Arbeitsschutzes geregelt ist. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Arbeitsräume, Gerätschaften, Maschinen und Kraftfahrzeuge so einzurichten und die Arbeit so zu regeln, dass die Arbeitnehmer weitmöglichst geschützt sind.

2 Bereiche der Fürsorgepflicht

2.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld und Uhr) des Arbeitnehmers als auch für sog. unmittelbar arbeitsdienlichen Sachen (Arbeitskleidung, Werkzeug, Fachbücher) hat der Arbeitgeber geeignete Verwahrungsmöglichkeiten zu schaffen. Er hat also ggf. einen Schrank, eine gesicherte Kleiderablage, Spind usw. zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Pflichten bestehen auch bei Aufnahme des Arbeitnehmers in ein Wohnheim. Die V...

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