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Fahrtkostenzuschüsse / Lohnsteuer

Rainer Hartmann
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1 Faktoren der steuerlichen Behandlung

Die lohnsteuerliche Behandlung der finanziellen Beteiligung des Arbeitgebers an den beruflichen Fahrtkosten seiner Arbeitnehmer hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Barlohn oder Sachlohn,
  • öffentliche oder sonstige Verkehrsmittel,
  • Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistung.

Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen steuerlichen Optionen auf:

Infographic

2 Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel

2.1 Steuerfreiheit für öffentliche Verkehrsmittel

Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) an Arbeitnehmer, die für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel im genehmigten Linienverkehr nutzen, sind lohnsteuerfrei.[1] Begünstigt ist der Linienverkehr, sofern er nicht den Luftverkehr betrifft. Taxis sind dadurch von der Steuerbefreiung ausdrücklich ausgenommen. Die Steuerbegünstigung soll den Steuerbürger zum Umsteigen auf den umweltfreundlichen öffentlichen Personenverkehr für die täglichen Fahrten zu seinem Arbeitgeber bewegen.

Für die Steuerfreiheit werden 3 Fallgruppen unterschieden:

  1. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers, d. h. der Ersatz von nachgewiesenen Aufwendungen des Arbeitnehmers.
  2. Das Zurverfügungstellen unentgeltlicher oder verbilligter Fahrausweise – sog. Jobtickets.
  3. Das Zuverfügungstellen von Fahrausweisen zur privaten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Bei allen 3 Fallgruppen ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber diese Leistungen zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.[2] Die Fälle der sog. Barlohnumwandlung sind nicht begünstigt.[3]

 
Wichtig

Vorlage der Fahrausweise zur Nachweisführung

Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers kommen nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzt hat. Auch die Höhe der Aufwendungen ist zu belege...

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