Das estnische Recht sieht vor, dass bei einer Kontrolle folgende Unterlagen vorgelegt werden müssen:

  • Arbeitsverträge der entsandten Mitarbeiter,
  • Gehaltsabrechnungen,
  • Arbeitsnachweise,
  • Nachweise über die Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung),
  • Angaben zum entsendenden Unternehmen
  • Angaben zum estnischen Auftraggeber.

Die Unterlagen müssen 7 Jahre verfügbar sein.

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