Das estnische Recht sieht vor, dass bei einer Kontrolle folgende Unterlagen vorgelegt werden müssen:
- Arbeitsverträge der entsandten Mitarbeiter,
- Gehaltsabrechnungen,
- Arbeitsnachweise,
- Nachweise über die Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung),
- Angaben zum entsendenden Unternehmen
- Angaben zum estnischen Auftraggeber.
Die Unterlagen müssen 7 Jahre verfügbar sein.
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