Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Verlegung jede wesentliche Veränderung der örtlichen Lage des Betriebes bzw. von wesentlichen Betriebsteilen, die mit nicht ganz unerheblichen Erschwerungen für die Belegschaft verbunden ist. Schon bei einem Umzug von 4,3 km wurde im Einzelfall[1] eine "Verlegung" angenommen. Die Betriebsverlegung ist von der Betriebsstilllegung abzugrenzen: Eine räumliche Verlegung des Betriebes stellt dann eine Betriebsstilllegung dar, wenn die alte Betriebsgemeinschaft aufgelöst wird und der Aufbau einer im Wesentlichen neuen Betriebsgemeinschaft am neuen Betriebssitz erfolgt.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge