Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste Anspruch auf (kostenlose) umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit.

Die Leistung an Arbeitnehmer beruht auf dem Konzept der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten Bildungs- und Erwerbsbiografie anbietet. Sie umfasst alle Fragen der Berufswahl, der beruflichen Entwicklung, der Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche, der Festigung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen sowie der beruflichen Bildung, einschließlich der Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie der jeweiligen Fördermöglichkeiten.[1]

Die Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber soll diese insbesondere bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen oder bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung unterstützen.[2] Eine spezielle Qualifizierungsberatung für Arbeitgeber soll insbesondere die Entwicklungen der Digitalisierung bzw. die daraus resultierenden Anforderungen für Beschäftigte und Betriebe aufgreifen und über entsprechende Fördermöglichkeiten informieren.

 
Hinweis

Arbeitskräfte/Fachkräfte aus dem Ausland finden

Die Agentur für Arbeit berät und unterstützt Arbeitgeber auch dabei, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu finden.

Für Staatsangehörige aus der EU sowie aus Norwegen, Island, der Schweiz oder Liechtenstein besteht uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie benötigen deshalb für eine Beschäftigung in Deutschland keine Erlaubnis. Bei der Stellenbesetzung kann hier das System EURES (European Employment Service), ein Netzwerk der EU-Staaten, das die Mobilität von Arbeitskräften in Europa fördern soll, helfen.

Arbeitskräfte aus anderen Staaten benötigen eine Arbeitsmarktzulassung. Sonderregelungen gelten für Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien (sog. Westbalkanstaaten). Sie haben bis zum 31.12.2023 einen weitgehend erleichterten, aber kontingentierten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Für Bedarfe an Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft bestehen zudem Abkommen mit Staaten aus Osteuropa.

In allen Angelegenheiten der Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland, einschließlich der Beantragung einer Arbeitserlaubnis oder finanziellen Hilfen, können Arbeitgeber die Unterstützung des Internationalen Personalservice der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen.

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