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Arbeitgeberdarlehen / Lohnsteuer

Carola Hausen
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1 Darlehenssumme ist kein Arbeitslohn

Bei Arbeitgeberdarlehen führt die Auszahlung der Darlehenssumme nicht zu einem Lohnzufluss. Lediglich die Zinsvorteile sind als Arbeitslohn zu beurteilen.

2 Arbeitgeberdarlehen bis 2.600 EUR

Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR sind lohnsteuerlich unbeachtlich.[1] Für die Prüfung dieser Freigrenze ist die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums maßgebend. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind hierbei zusammenzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, zu welchen Zwecken und Konditionen sie vom Arbeitgeber hingegeben wurden.

[1] BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 – S 2334/07/0009, BStBl 2015 I S. 484, Rz. 4.

3 Arbeitgeberdarlehen über 2.600 EUR

3.1 Steuerpflicht der Zinsvorteile

Übersteigt die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 EUR, gehören Zinsvorteile als Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zinsvorteile liegen jedoch nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (sog. Maßstabszinssatz) gewährt.[1]

 
Wichtig

Zinszuschüsse

Steuerpflichtig sind auch Zinszuschüsse, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zu einem Darlehen gewährt, welches der Arbeitnehmer bei einer Bank aufgenommen hat. In diesem Fall liegt jedoch Barlohn und kein Sachlohn vor.

[1] BFH, Urteil v. 4.5.2006, VI R 28/05, BStBl 2006 II S. 781; BMF, Schreiben v. 19.5.2015, IV C 5 – S 2334/07/0009, BStBl 2015 I S. 484, Rz. 4.

3.2 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber überwiegend Dritten Darlehen, z. B. bei Arbeitgebern im Bankengewerbe, ist der Rabattfreibetrag anwendbar.[1]

Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils

Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem als Endpreis[2] ermittelten Zinssatz und dem Zinssatz, der im Einzelfall konkret vereinbart wurde.[3] Als Endpreis[4] ist der Zinssatz heranzuziehen, den der Arbeitgeber fremden Dritten für ein vergleichba...

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